Reimann Maximilian · Ständerat · 2005-11-30
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-11-30
Wortprotokoll
Eigentlich wollte ich keinen Einzelantrag stellen, sondern nur sichergestellt haben, dass hier punktuell abgestimmt wird, d. h. getrennt nach den Bereichen Radio und Fernsehen. Nach Rücksprache mit unserem im Formalbereich bekanntlich unfehlbaren Ratssekretär resultierte dann aber dieses Vorgehen mit einem Einzelantrag. Sie ersehen daraus - und Sie haben richtig gesehen, auch wenn die Umsetzung auf Papier nicht eben optimal gelungen ist -, dass ich mich bei den Gebührenanteilen für Radioveranstalter der Minderheit Gentil und damit dem Beschluss des Nationalrates anschliesse und dass ich bei den Gebührenanteilen für Fernsehveranstalter hingegen die Mehrheit unserer Kommission unterstützen möchte.
Radio und Fernsehen sind zwar beides elektronische Medien, aber ihre Kostenstrukturen sind sehr unterschiedlich. Entsprechend unterschiedlich kann der Gesetzgeber, wie es offenbar auch die "Mitglieder" einer Minderheit Pfisterer in der vorberatenden Kommission vertreten haben, auch die Gebührenanteile für die Veranstalter regeln. Mir geht es nun primär ums Radio und insbesondere um diejenigen Veranstalter, die künftig in den Genuss von höheren Empfangsgebühren kommen werden. Radio Argovia, dem ich als Verwaltungsrat angehöre, gehört nicht dazu, das sei mit Blick auf die Interessenbindung als Fussnote hier vermerkt. Es sind nicht die grossen Privatsender in den bevölkerungsreichen Gebieten des Landes, sondern es sind die kleinen in den Berg- und Randregionen, die auf Gebühren angewiesen sind, da sie in Sachen Werbeeinnahmen ein Mauerblümchendasein fristen, aber in ihren Regionen wichtige Service-public-Aufgaben wahrnehmen. Diese 17 Radios in den Berg- und Randregionen sind nun übereingekommen, dass für sie ein fixer Satz, wie ihn der Nationalrat mit grosser Mehrheit beschlossen hat, besser ist, besser vor allem für eine seriöse Finanz- und Budgetplanung. Ein flexibler Satz birgt jährlich Unsicherheiten in sich, das ist wohl kaum von der Hand zu weisen.
Diese 17 Lokalradios umfassen Radios wie Radio Munot in Schaffhausen, Radio Engiadina, Radio Ticino, Radio Rottu und Radio Rhône im Wallis, Radio Chablais am Genfersee oder die beiden jurassischen Sender, Radio Jura Bernois und Fréquence Jura, um nur einige zu nennen. Wenn sich alle diese lokalen und regionalen Radioveranstalter, die künftig mit zusätzlichen Gebühren ihren Service public optimieren können, auf einen gemeinsamen Nenner geeinigt haben, dann, glaube ich, sollte dem auch der Gesetzgeber Rechnung tragen. Zugegeben, vier ist die Mitte von drei und fünf und wird das auch in aller Zukunft sein und bleiben. Aber für einen, der knapp budgetieren muss, ist es eben nicht das Gleiche, wenn er mit einer Drei darben muss oder mit einer sicheren Vier rechnen kann.
Deshalb bitte ich Sie, sich hier bei den Radios dem Nationalrat anzuschliessen, womit gleichzeitig auch eine weitere Differenz bereinigt wäre.