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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2005-12-01

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-01

Wortprotokoll

Um der Kommissionspräsidentin die Chance des letzten Wortes zu geben, möchte ich jetzt antworten.

Die Antwort an Kollege Inderkum: In meinem Antrag finden sich keine unnötigen Doppelspurigkeiten, und zwar weder bezogen auf Artikel 8 noch bezogen auf Artikel 89 Absatz 3. In Artikel 8 Absatz 4 wird nur gerade gesagt, der Betroffene habe die Reisepapiere zu bringen. Aber es wird keine generelle Mitwirkungspflicht festgelegt - und wenn auch. In Artikel 89 Absatz 3 ist zwar die Rede von der Pauschale; das wird als Form der Vergütung geregelt, es ist eine sinnvolle Form der Vergütung. Es wird aber nichts über den Inhalt gesagt, es wird nicht gesagt, dass der Bund vor übermässigen Nothilfeleistungen und vor unnötigen Bundessubventionen geschützt ist. Also keine unnötigen Doppelspurigkeiten.

Zur Auslegung der Verfassung: Das Bundesgericht hat nirgends in diesem Entscheid und sonst auch in keinem anderen Entscheid, der mir bekannt wäre, gesagt, dass das Glaubhaftmachen zulässig sei. Es hat selbstverständlich gesagt, dass man Mitwirkung verlangen könne, dass man Kooperation verlangen könne. Das ist klar, das ist aber auch in meinem Antrag enthalten.

Glaubhaft machen ist aber etwas anderes. Es besteht darin, dass man einen Teil der Last des Beweises den Betroffenen auferlegt. Ein legitimer Vergleich mit einem anderen Grundrecht: Es geht um die Frage, ob ihre Glaubens- und Gewissensfreiheit am Schluss davon abhängt, dass sie Dokumente und Zeugen nennen können usw. Das kann doch nicht sein, das ist doch nicht der Sinn des Grundrechtsschutzes! Die Grundrechte sind unverzichtbar, wie es Herr David gesagt hat. Auch hier fühle ich mich bei aller Bescheidenheit auf relativ sicherem Boden. [PAGE 965]

Sicher unzulässig ist es - und das geschieht eben mit dem Glaubhaftmachen -, wenn man den Asylrechtsvollzug mit der Garantie des Grundrechtes verknüpft. Das ist jedenfalls unzulässig. Darüber, scheint es mir, besteht eine einhellige Meinung.

Ich erlaube mir, auch nach dieser Diskussion an meinem Antrag festzuhalten.