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Jutzet Erwin · Nationalrat · 2000-09-20

Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-09-20

Wortprotokoll

Das Thema Kampfhunde, gefährliche Hunde, beschäftigt die Bevölkerung stark. Ich würde sogar sagen, während einer gewissen Zeit ging in diesem Lande die Angst vor diesen Hunden um.

Ich habe in der Frühjahrssession dem Bundesrat eine Frage gestellt, und ich muss sagen, dass ich selten so viele Reaktionen, Zuschriften und Anfragen für Diskussionsteilnahmen hatte.

Herr Studer macht in seiner Motion keinen detaillierten, ausgearbeiteten Vorschlag. Die Stossrichtung ist aber klar: Es geht darum zu prüfen, ob wir eine Bewilligungspflicht einführen wollen und ob wir ein Verbot - ein Importverbot, ein Züchtungsverbot - von gewissen, besonders gefährlichen Rassen vorsehen sollen. Hunde, die herangezüchtet werden, um aggressiv zu sein, um besonders blutrünstig zu sein, kommen scheinbar vor allem auch aus dem Ausland.

Meines Erachtens nimmt der Bundesrat die Angst und die Anliegen der Bevölkerung zu wenig ernst. Er ist zu passiv. Nationalrat Weder Hansjürg hatte 1994 bereits eine Motion (94.3242, Verbot von Kampfhunden) eingereicht. Diese wurde in Form eines Postulates überwiesen. Als ich 1995 in den Nationalrat gewählt worden war, begab ich mich in die Dokumentationszentrale. Ich wollte einen Vorstoss machen, sah dann aber, dass Kollege Weder schon einen Vorstoss gemacht hatte, und dachte, der Bundesrat würde die Sache ernst nehmen und es würde etwas kommen. Ich musste dann aber feststellen, dass diese Frage offenbar, wie das bei einem Postulat meistens der Fall ist, schubladisiert worden ist. Es ist nichts passiert. Jetzt, wo in der Schweiz und in Deutschland Unfälle passiert sind, sagt der Bundesrat, man wolle das prüfen, aber grundsätzlich sei das eine Frage, die in den Kantonen geregelt werden müsse. Er sieht keinen Handlungsbedarf. Wir können uns hier nicht 26 verschiedene Lösungen vorstellen. Das Ziel ist klar: Es geht um den Schutz der Bevölkerung. Man läuft in der Schweiz ja auch nicht einfach mit einem Bären, mit einem Löwen oder mit einem Rhinozeros herum. Wenn der Bundesrat sagt, wir hätten keine gesetzliche Grundlage, dann möchte ich sehen, wie die Polizei reagieren würde, wenn ich hier mit einem Rhinozeros oder mit einem Löwen herumspazieren würde. Wieso darf man dann gefährliche Hunde einfach so mit sich herumführen?

Ich glaube, es besteht ein Handlungsbedarf, und ich meine, wir sollten die Motion Studer Heiner, die eine gemässigte Motion ist, die nicht auf ein totales Verbot, sondern auf eine Bewilligungspflicht abzielt, überweisen, damit uns der Bundesrat ein vernünftiges Gesetz unterbreiten kann.