Studer Heiner · Nationalrat · 2000-09-20
Studer Heiner · Nationalrat · Aargau · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2000-09-20
Wortprotokoll
Ich muss über die grundsätzliche Problematik nichts weiter sagen; es wurde sehr viel darüber geschrieben, sehr viel orientiert. Das Zentrale ist die Frage, weshalb ich jetzt an der Form der Motion festhalte und nicht dafür bin, dass sie in ein Postulat umgewandelt wird.
In der ganzen Phase der Debatten der letzten paar Monate zeigte sich sehr klar auch eine Zuständigkeitsfrage. In diesem Zusammenhang fand Ende August ein Hearing statt, organisiert vom Bundesamt für Veterinärwesen. Schon bevor das Hearing stattgefunden hatte, war das Pressecommuniqué ausgeteilt. In diesem hiess es, dass dies Sache der Kantone ist - praktisch unabhängig von dem, was an diesem Tag herauskommt.
Das ist nun die grosse Fragestellung. Natürlich haben hier die Kantone eine ganze Reihe von Kompetenzen. Aber wenn wir weitergehen wollen - in diesem Bereich habe ich kaum Leute gefunden, die eine föderalistische Lösung für einige grundsätzliche Fragen sehen -, dann braucht es gesetzgeberische Bestimmungen auf Bundesebene. Das heisst nicht, dass ein gesondertes Gesetz verabschiedet werden muss, denn es ist denkbar, gewisse Punkte beim Waffengesetz, beim Tierschutzgesetz oder bei anderen Vorlagen zu regeln.
Aber wenn man die Möglichkeit schaffen will, z. B. aufgrund einer Prüfung, gewisse Hunderassen zu verbieten - ich schreibe in der Motion nicht, es müssen diese oder jene verboten werden -, müsste eine gesetzliche Grundlage diese Möglichkeit schaffen. Dann gibt es eine ganze Reihe von Vorschlägen, die von Fachgremien erarbeitet wurden; ich denke an eine private Arbeitsgruppe "Gefährliche Hunde", mit welcher der Bund zusammenarbeitet. Diese bringen dem Bund kostenlos Vorschläge. Ich denke an eine ganze Reihe von Züchtern, die einiges bringen. Eine ganze Reihe dieser Vorschläge betreffen die Bundesebene.
[PAGE 943] Wenn Sie also die Motion überweisen - was ich hoffe -, signalisieren Sie damit, dass sich der Bund auf der gesetzgeberischen Ebene nicht aus der Sache heraushalten kann. Er kann also nicht nur eine koordinierende Funktion wahrnehmen, sondern er muss aktiv werden. Das Hearing und auch die Fachleute, die mir nachher noch Unterlagen sandten, haben immer wieder bestätigt, dass es jetzt ein politisches Signal braucht. Es gibt ja ein überwiesenes Postulat unseres ehemaligen Kollegen Weder Hansjürg (94.3242), aber es wurde mir auch bestätigt, dass man andere Prioritäten setzte. Ein Postulat würde einfach heissen, es wird weitergeprüft oder verhandelt.
Das zentrale Anliegen, weshalb ich an der Form der Motion festhalte, ist ganz klar der Wunsch, dass der Bund aufgrund der Prüfung der verschiedensten möglichen Massnahmen diejenigen auf seiner Ebene anpackt, die auf die Bundesebene gehören. Dann soll er aber in Zusammenarbeit mit den Kantonen auch sicherstellen, dass sie dort ihren Teil tun, wo die Ausführung bei den Kantonen liegt.
Noch eine letzte Bemerkung: Es war mir angesichts der ganzen Debatte der letzten Monate ein grosses Anliegen, kein Öl ins Feuer zu giessen, sondern angesichts einer sehr emotional geladenen Debatte mit allen Leuten zu versuchen, lösungsorientiert zu arbeiten. Ich kann Ihnen sagen, ich erlebe sehr viele Organisationen und Leute, die bereit sind, lösungsorientiert mit dem Bund zusammen zu handeln.
Ich bitte Sie einfach: Setzen Sie ein Zeichen zuhanden des Bundes und überweisen Sie die Motion.