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Schiesser Fritz · Ständerat · 2005-12-06

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-06

Wortprotokoll

Die Vorlage, mit der wir uns heute befassen, gehört zum Kreis der Gesetzgebungsprojekte mit der grössten Tragweite in dieser Legislatur. Umso erstaunlicher ist es, wie wenig Echo diese Vorlage im Vorfeld der Beratungen in den beiden Räten ausgelöst hat. Liegt der Grund darin, dass es sich um eine Vorlage auf Verfassungsstufe handelt? Das sind Vorlagen, welche bisweilen etwas abstrakt daherkommen und die konkreten Auswirkungen im Alltag nicht ohne weiteres erkennen lassen. Oder liegt es daran, dass die vorberatenden Gremien gründliche Arbeit geleistet und das Terrain in nahezu perfekter Weise vorbereitet haben, sodass eine öffentliche Diskussion kaum entbrennen wollte? Oder liegt es etwa daran, dass die Neuregelung der Bildungsverfassung angesichts der rasanten globalen Veränderungen im Bereich von Bildung und Forschung allenthalben als zeitgemäss und notwendig erachtet wird? Zeitgemäss und notwendig notabene in einem Bereich, in dem vor zehn Jahren eine solche umfassende Bildungsverfassung wohl nicht denkbar gewesen wäre.

Es mag von alledem etwas zusammengespielt haben. Jedenfalls hat in den letzten Jahren eine Erkenntnis um sich gegriffen, wonach ein Bildungssystem, zersplittert auf 26 Ordnungen mit den unterschiedlichsten Regelungen bis hinauf zu den Hochschulen, für unser Land nicht mehr haltbar sein kann. Ob wir mit der neuen Bildungsverfassung in unserer Reaktion auf diese unaufhaltbaren Entwicklungen weit genug gegangen sind, wird uns die Zukunft zeigen. Ich werde mir später noch ein paar Worte dazu erlauben.

Vorerst aber gilt es nochmals zu unterstreichen, dass hier in wenigen Verfassungsbestimmungen eine Gesamtregelung des Schul- und Bildungswesens vorliegt, eine Gesamtregelung, die auch von den Kantonen - ich hoffe, nicht bloss von den Erziehungsdirektoren - mitgetragen wird. Es ist eine Gesamtregelung, die Not tut, die ein Ergebnis bringt, wie es noch vor wenigen Jahren - ich habe es erwähnt - undenkbar gewesen wäre. Es ist eine Gesamtregelung, die eine Balance - und das scheint mir ausserordentlich wichtig zu sein - zwischen föderalen Zuständigkeiten der Kantone und unabdingbaren subsidiären Kompetenzen des Bundes hält.

Die Forderungen nach Vereinheitlichung im Schulwesen sind heute unüberhörbar. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Die verstärkte, ja von der Wirtschaft zunehmend geforderte Mobilität der Bevölkerung, die knapper werdenden Mittel, die härteren Herausforderungen namentlich im Hochschulbereich durch Institute aufstrebender Nationen und anderes mehr machen es unvermeidlich, dass unsere Schullandschaft - insbesondere unsere Hochschullandschaft - kohärenter werden muss, dass Kräfte gebündelt und dass Mittel vermehrt zielgerichtet eingesetzt werden müssen.

Als kleines Land mit einem hohen Niveau können wir unsere Position nur dann halten beziehungsweise verbessern, wenn wir uns diesen Herausforderungen stellen. Der vorgelegte Entwurf zur Änderung der Bundesverfassung trägt diesen Grundgedanken Rechnung. Tut er das ausreichend? Ich erlaube mir, ganz sanfte Zweifel zu hegen. Der vorgelegte Entwurf ist gewiss Ausdruck des heute Möglichen. Ich bin aber davon überzeugt, dass wir uns, wohl eher früher als später, über erneute Anpassungen unseres Bildungssystems, insbesondere des Hochschulbereichs, an die weltweiten Entwicklungen unterhalten werden. Es wäre falsch zu glauben, mit dem Abschluss dieser Revision hätten wir wieder für einige Zeit Ruhe. Nichts dergleichen! Die Herausforderung an die Verbesserung und Optimierung unseres Bildungssystems ist eine Konstante. Wie schnell wir uns wiederum mit einem Gesetzgebungsprojekt befassen müssen, wird wesentlich davon abhängen, wie weit die im vorliegenden Projekt geöffneten Freiräume zur Gestaltung einer kohärenten Bildungslandschaft, insbesondere im Hochschulwesen, von den zuständigen gemeinsamen Organen von Bund und Kantonen genutzt werden.

Ich verhehle nicht, dass ich durchaus weitere Kompetenzen subsidiär auf den Bund übertragen hätte. Im Bereich der Primarschule ist es mir lieber, wenn der Bund eine einheitliche Regelung trifft, als wenn auf der Ebene der Erziehungsdirektoren einige grosse Kantone eine Lösung vorgeben, die dann von den kleinen geschluckt werden muss. Allerdings, und das stelle ich mit Freude fest, verhindert Artikel 48a Absatz 1, dass ein grosser Kanton eine von einer qualifizierten Mehrheit beschlossene Lösung unterlaufen kann. Hier kann mit einer qualifizierten Mehrheit die Vereinheitlichung durchgesetzt werden.

Ich habe es gesagt: Gerne wäre ich weiter gegangen, vor allem im Hochschulbereich. Wenn die Schweiz auch in Zukunft eine Spitzenposition in Lehre und Forschung einnehmen soll, muss der Bildungsraum vermehrt als Ganzes betrachtet werden, als Einheit. Ich hoffe, dass insbesondere das neue Instrument gemäss Artikel 61a Absatz 2 und namentlich gemäss Artikel 63a Absatz 4 im Bereich der Hochschulen die ihm eingeräumten Befugnisse ausnützt. Diesem Organ kommt für die Hochschullandschaft und damit in der Frage, welchen Platz die Schweiz inskünftig international einnehmen wird, eine ganz besondere Rolle zu. Wenn dieses Organ nicht erfolgreich agiert, wird der Schaden für unser Land erheblich sein. Wir alle sind uns aber darin einig, dass unser Land auf Spitzenhochschulen angewiesen ist, wollen wir unsere Stärke in Forschung und Wissenschaft behalten und ausbauen.

Damit eng verbunden ist auch ein wesentlicher Teil unseres Wohlstandes. Insofern geht es bei der heutigen Vorlage um viel mehr als um eine Bildungs- und Hochschulvorlage. Es geht um eine neue Grundlage zur Erhaltung und Mehrung eines wesentlichen Teils unseres Wohlstandes in unserem Lande. Diese Vorlage darf also nicht nur Wissenschaftspolitiker interessieren; es ist eine Vorlage, die weit über diesen Bereich hinausreicht. [PAGE 1027]

Ich bin selbstverständlich für Eintreten und kann - trotz gewisser kritischer Anmerkungen - die Genugtuung darüber nicht verhehlen, dass es möglich war, eine solche Bildungsverfassung zu erarbeiten.