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preparatory:AB 61889

Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-06

Wortprotokoll

Wir haben bei Artikel 61a Absatz 3 noch einen Zusatz. Wir mussten uns intensiver mit dem Wortlaut des Antrages Triponez aus dem Nationalrat auseinander setzen, der dort deutlich, mit 106 zu 62 Stimmen bei 5 Enthaltungen, angenommen wurde.

Herr Triponez hat seinen Antrag im Nationalrat folgendermassen erläutert: "Die Anerkennung der Gleichwertigkeit von schulischer und beruflicher Ausbildung ist seit langem ein zentrales Anliegen, nicht nur aller Wirtschaftsdachverbände, sondern auch sämtlicher Berufsorganisationen der verschiedensten Branchen. Die Sozialpartner, also die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer, vertreten beide die Auffassung, dass die Gleichwertigkeit von schulischer und beruflicher Bildung eine wesentliche Richtschnur der schweizerischen Bildungspolitik bildet und bilden soll. Eine Verankerung dieses Grundprinzips im Bildungsrahmenartikel unserer Bundesverfassung ist deshalb mehr als gerechtfertigt und folgerichtig .... Der Bund und die Kantone sollen sich gemeinsam für die Gleichwertigkeit der rein schulischen und der beruflichen Bildung einsetzen. Es geht dabei nicht nur, aber auch um eine angemessene finanzielle Ausgewogenheit bei der Zuteilung der notwendigen Bildungsmittel der öffentlichen Hand, insbesondere z. B. im Bereich der höheren Berufsbildung. Aber es geht ebenso um die Bereitstellung eines ausreichenden Aus- und Weiterbildungsangebotes sowie um die sozialpolitische und gesellschaftliche Anerkennung der Gleichwertigkeit der verschiedenen Ausbildungswege." (AB 2005 N 1398f.)

Wir haben uns intensiv mit der Formulierung des Nationalrates auseinander gesetzt und auch Professor Ehrenzeller und Herrn Schuwey gebeten, sich eine Formulierung zu überlegen. Die Frage ist, ob die Formulierung des Nationalrates dieses Anliegen in unverfänglicher Weise zum Ausdruck bringt. Besonders zu bedenken sind die möglichen Kostenfolgen dieses Beschlusses.

Alle Kommissionsmitglieder waren sich darin einig, dass es sich darum handle, eine Art Wertschätzung gegenüber diesen Bildungsgängen auszudrücken und dafür zu sorgen, dass das gesellschaftliche Ansehen der Berufsbildung gegenüber der gymnasialen Bildung aufgewertet werde. Dies geht von der Berufsschule bis zur Fachhochschule. Das Berufsbezogene soll insgesamt gleichwertig sein zum Allgemeinbildenden und zum Akademischen. Andererseits wollen wir aber verhindern, dass daraus Ansprüche entstehen. Zuhanden der Materialien ist jedoch laut Professor Ehrenzeller zu betonen, dass dieser Artikel eine reine Ziel- und Programmnorm darstellt, aus der weder persönliche Ansprüche noch Kompetenzen abgeleitet werden können: "Wenn die hier diskutierte Bestimmung in diesen Artikel aufgenommen wird, kann man daraus rechtlich keinen unmittelbaren Handlungsauftrag ableiten."

Einige Kommissionsmitglieder hätten es sogar vorgezogen, den neuen Absatz 1 des Nationalrates zu streichen.

Ausgehend von der Anerkennung und der Durchlässigkeit wissen wir, dass jemand mit einem Lehrabschluss nicht an die Universität gehen kann, während jemand mit einer Matura das tun kann. Wir sind nahe daran, dies zu ändern, wenn wir von einer staatlichen Gleichwertigkeit sprechen. Fraglich war, ob man in der Verfassung verordnen wolle, welcher Bildungsweg in der gesellschaftlichen Wertung wie eingestuft werden solle. Die Wortwahl - allgemeinbildende oder berufsbildende Bildungswege oder eben die Gleichwertigkeit - wurde wirklich stundenlang diskutiert. Diese Begriffe kommen aber auch in den verschiedenen gesetzlichen Erlassen zur Maturität oder zu den Fachhochschulen vor. Sie sind also nicht neu. Diese Neuformulierung wurde grossmehrheitlich angenommen.