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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2005-12-06

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-06

Wortprotokoll

Die IV ist eine Grossbaustelle. Was wir heute beschliessen, ist allenfalls mit der Sanierung eines Dolendeckels im Trottoir zu vergleichen. Zwar muss der Gehweg ohne Hindernisse begehbar sein, damit sind aber alle anderen sanierungsbedürftigen Teile der Strasse noch längst nicht im gewünschten Zustand, und das Trottoir ist eigentlich nur um einen Flicken reicher, dank dem aber immerhin die Passanten rascher zum Ziel gelangen.

Leider müssen wir bei der Revision der gesamten Sozialversicherungszweige immer wieder feststellen, dass nur kleinste Schritte in die richtige Richtung möglich sind. Einer dieser Schritte besteht in der Beschleunigung, der Verfahrensstraffung. Konkret soll mit dieser Vorlage unter anderem das Vorbescheidverfahren wieder eingeführt werden.

Gemäss Botschaft wurde die Wiedereinführung des Vorbescheidverfahrens von den Vernehmlassenden gut aufgenommen. Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden, darunter 22 Kantone und die IV-Stellen-Konferenz, stimmten diesem Vorgehen zu. Damit soll die Tendenz, Entscheide von IV-Stellen infrage zu stellen, gebrochen werden. Die betroffene Person soll wieder Gelegenheit erhalten, sich zum Entscheid oder zu den aufgeführten Beweggründen zu äussern, falls sie damit nicht einverstanden ist. Das soll formlos mündlich oder schriftlich geschehen und mit der Einsicht in die Akten verbunden sein.

Ich gehe davon aus, dass die Betroffenen einen Entscheid eher akzeptieren, wenn ihnen das rechtliche Gehör vor dem Entscheid gewährt wird und die IV-Stelle Unklarheiten im persönlichen Gespräch erläutern kann. Gefragt, ja gefordert ist dabei allerdings, dass der ganze Diskurs in einem mediationsähnlichen Dialog stattfindet.

Die damit einhergehende Beratungstätigkeit der IV-Stellen muss - und das ist für mich entscheidend - intensiviert und das formelle Verfahren zur Festsetzung, Aufhebung oder Änderung vereinfacht werden. Leistungsgesuche dürfen nicht monatelang liegen bleiben, weil lange Wartezeiten berücksichtigt werden müssen.

Gegen die Wiedereinführung des Vorbescheidverfahrens hat sich in den verschiedensten Lagern vehementer Widerstand gebildet. Zum einen wohl - und ich kann mir diese Bemerkung nicht verkneifen -, weil sich rund um die IV-Entscheide eine recht gut funktionierende Prozessindustrie aufgebaut hat. Gemäss Aussagen der IV-Stellen werden inzwischen praktisch alle rentenablehnenden Entscheide von den Versicherten angefochten. Zum anderen finden viele Kritikerinnen und Kritiker die Tatsache, dass nach zweieinhalb Jahren [PAGE 1014] ATSG eine spezielle Lösung für die IV vorgesehen wird, unschön. Dem ist sicher beizupflichten. Aber die stets steigende Zahl an Beschwerden vor Gericht zwingt uns meines Erachtens zum Handeln.

Das Einspracheverfahren hat sicher keine Beschleunigung des Verfahrens bewirkt, sonst würden die Zahlen eine andere Sprache sprechen. Die vor drei Jahren eingeführte Verfahrensänderung hat nicht nur eine Verlängerung der Verfahren gebracht, sie hat auch eine Erschwerung der beruflichen Integration bewirkt, weil die Abläufe zeitlich verzögert werden.

Mit der Rückkehr zum Vorbescheidverfahren erkennen wir, dass die Verfahrensänderung bei dieser Sozialversicherung ein Schritt in die falsche Richtung war und dass wir eine Korrektur vornehmen müssen. Insgesamt gehe ich davon aus, dass sowohl die Rückkehr zum Vorbescheidverfahren wie auch die Einführung der Kostenpflicht für das Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht sowie die Aufhebung des Fristenstillstands für das Verwaltungsverfahren und für das Verfahren vor dem kantonalen Versicherungsgericht zum gewünschten Erfolg für die Antragsteller und die Versicherung führen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Antrag Ory abzulehnen.