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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2005-12-06

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-06

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir folgende kurze Bemerkung, ja, es ist auch eine persönliche Erklärung: Die Kommissionsmehrheit will die Kognition des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes bei IV-Streitigkeiten beschränken. Ich äussere mich nicht zur Frage, ob diese Beschränkung sachlich begründet oder nicht begründet ist - die Ausführungen der Kommissionsmehrheit tönen durchaus plausibel und mögen sachlich gerechtfertigt sein. Ich habe aber nun den ganzen Prozess zum neuen Bundesgerichtsgesetz in der Kommission für Rechtsfragen mitgemacht. Am Schluss gab es noch diese drei Differenzen, die bereits erwähnt wurden: die Frage der Kognition, die Frage der Streitwertgrenze und die Frage der Kostenpflicht. Ein Teil des schlussendlich erreichten Kompromisses war die volle Kognition des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes bei IV-Leistungen.

Herr Kollege Schweiger, wir sind dann zu diesem Kompromiss auch in diesem Rat gestanden und haben somit den Kompromiss irgendwie auch zu unserer Lösung gemacht. Wir haben dann im Juni dieses Jahres hier das Bundesgerichtsgesetz verabschiedet. Am 6. Oktober ist nun die Referendumsfrist unbenützt abgelaufen. Der Kompromiss bei der vollen Kognition betraf eine der Schlüsselfragen beim Bundesgerichtsgesetz, das wissen wir alle. Unabhängig von einer möglichen sachlichen Begründung ist es mir als Mitglied der Kommission für Rechtsfragen nicht möglich, bereits zwei Monate nach Ablauf der Referendumsfrist diesen Kompromiss heute auszuhebeln. Als Mitglied auch der damaligen Kommission für Rechtsfragen kann ich heute nicht über meinen Schatten springen, ich kann diesen Spagat heute nicht machen. Es geht für mich persönlich auch durchaus um Fairness und um die Verlässlichkeit bei einer Konsenssuche in unserer politischen Arbeit.

Ich werde deshalb hier dem Antrag der Minderheit zustimmen. Ich wäre dankbar, wenn die Minderheit ihren Antrag auf dieser Fahne allenfalls so konkretisieren würde, dass dieser Minderheitsantrag für Artikel 132 Absatz 2 gelten würde und dass wir allenfalls auch separat über Artikel 134 abstimmen könnten; dort würde ich dann wieder der Mehrheit zustimmen. Aber jetzt habe ich nur die Möglichkeit, die ganze Lösung anzunehmen oder abzulehnen.