Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2005-12-07

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-07

Wortprotokoll

Ich möchte gerne auch noch ein paar Dinge zu diesem Gesetz sagen. Wir schaffen ja heute die Rechtsgrundlage für zwei wichtige Instrumente der schweizerischen Aussenpolitik, einerseits eine Fortsetzung der klassischen Osthilfe und andererseits unsere Zahlungen an den Abbau der sozialen und wirtschaftlichen Disparitäten innerhalb der EU.

Ich möchte Folgendes vorausschicken: Es macht aus meiner Sicht Sinn, dass wir diese beiden Instrumente in diesem Gesetz regeln. Da haben wir auch keine abweichenden Meinungen in der Kommission.

Wie gesagt, die klassische Osthilfe ist ein wichtiger Bestandteil unserer Aussenpolitik. Die Zahlungen an die Kohäsion hat der Bundesrat mit der EU im Rahmen der Verhandlungen zu den Bilateralen II vereinbart. Der Bundesrat hat auch klare Vorgaben gemacht. Er hat gesagt, dass die Schweiz nur bilateral mit den betroffenen Empfängerländern zusammenarbeitet und dass diese Kohäsionsleistungen nur an die neuen Mitgliedstaaten der EU ausbezahlt werden. Er hat einen Betrag von 1 Milliarde Franken zugesagt, verteilt über fünf Jahre. Es lohnt sich vielleicht, sich hier doch noch einmal in Erinnerung zu rufen, dass die EU pro Jahr 30 Milliarden Franken für die Kohäsion innerhalb der EU ausgibt.

Diese beiden Instrumente sind unbestritten. Ich bin froh und auch etwas erleichtert, dass zumindest in diesem Rat kein Antrag gegen die Kohäsionszahlungen vorliegt, obwohl sich eine Partei noch letzte Woche ganz grundsätzlich gegen jede Form von Kohäsionszahlungen ausgesprochen hat.

Ich würde deshalb das Fazit ziehen, dass das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas für diese wie gesagt wichtigen aussenpolitischen Instrumente der Schweiz die richtige gesetzliche Grundlage ist. Es macht deshalb auch Sinn, dass wir dieses Gesetz heute beraten.

Ich mache mir allerdings keine Illusionen; die grosse Diskussion wird dann kommen, wenn wir über die Finanzierung dieser Milliarde sprechen und entscheiden müssen.

Ich möchte bei dieser Gelegenheit doch Frau Bundesrätin Calmy-Rey sehr herzlich danken. Sie hat unsere Kommission immer offen und transparent darüber informiert, wo die Verhandlungen mit der EU stehen und welche Überlegungen man sich im Bundesrat und im EDA wie auch im EVD im Hinblick auf die Zahlungen macht. Es ist uns allen klar, dass man diese Programme, die wir in Zusammenhang mit den Kohäsionsleistungen mit den EU-Mitgliedländern durchführen wollen, nicht von einem Tag auf den anderen einfach aufschalten kann. Man kann also nicht von einem Tag auf den anderen Projekte im Umfang von 200 Millionen Franken aufschalten, die dann auch sinnvoll sind. Man kann sie nach fünf Jahren auch nicht einfach wieder abschalten. Deshalb müssen diese Programme sehr sorgfältig vorbereitet werden. Ich bin froh, dass unsere APK darüber auf dem Laufenden gehalten wird.

Bevor diese Programme klar sind, können wir auch nicht über die Finanzierung entscheiden und folglich auch nicht über die Kompensation. Man kann hier noch hundertmal nachfragen, wie jetzt die Kompensation aussehe - zuerst muss klar sein, welche Formen von Zusammenarbeit wir hier anstreben und wie sie aussehen, wie die Zahlungen vor sich gehen, und dann schliesslich auch, wie die Finanzierung aussieht.

Ich möchte deshalb zur Finanzierung heute nur Folgendes sagen: Die Erweiterung der Personenfreizügigkeit wurde in der Schweiz bei der Abstimmung von einer sehr breiten und sehr erfreulichen Allianz getragen. Bei diesem Geschäft war sich sogar der Bundesrat einig - oder weitgehend einig. Ich hoffe, dass wir diese Einigkeit - oder diese weitgehende Einigkeit -, die wir beim ersten Schritt hatten, auch bei der Finanzierung beibehalten können.

Ich bin deshalb der Meinung, dass wir jetzt diesen Schritt tun und die Kohäsionsleistungen so finanzieren müssen, dass sie nicht auf Kosten der öffentlichen Entwicklungshilfe gehen. Das wurde in der APK so diskutiert und auch entsprechend kommuniziert. Wir haben hier eine nicht vollständige, aber eine mehrheitliche Einigkeit gefunden. Wir müssen uns auch vor Augen halten, dass die Kohäsionsleistungen, die an die neuen EU-Mitgliedländer gehen, nicht als Entwicklungshilfe gelten, denn keines dieser Länder steht auf der offiziellen Liste der Entwicklungsländer der OECD.

Bei der Frage der Finanzierung gibt es tatsächlich einen ersten Entscheid des Bundesrates. Ich meine, der Bundesrat habe es sich im Mai 2004 sehr einfach gemacht, als er gesagt hat, diese Milliarde müsse in den Departementen EDA und EVD kompensiert werden. Immerhin sind ja über zwei Drittel der Ausgaben im EDA Entwicklungshilfegelder. Der restliche Drittel sind mehrheitlich Gelder für unser diplomatisches Aussennetz. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man das kürzen will, um Kohäsionsleistungen an die EU zu bezahlen.

Beim EVD sind es, abgesehen von den Entwicklungshilfegeldern innerhalb des Seco, vor allem Landwirtschaftsgelder. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass wir - wenn diese Kompensation beim EVD gemacht wird - diese Solidaritätsbeiträge an die EU aus dem Rahmenkredit für die Landwirtschaft bezahlen.

Immerhin hat sich der Bundesrat in der Antwort auf ein Postulat, das ich im Juni 2004 eingereicht hatte, bereit erklärt, dass er auch andere Finanzierungsquellen prüfen will, und er hat hier insbesondere auf die Einnahmen aus der Zinsbesteuerung aufmerksam gemacht.

Wenn ich noch einmal in den Abstimmungskampf um die Erweiterung der Personenfreizügigkeit zurückblende, dann haben alle Bundesräte und auch die Bundesrätin immer wieder vom Wirtschaftswachstumspotenzial dieser Vorlage gesprochen; ich habe mir die verschiedenen Zitate zusammenstellen lassen. Es ist deshalb nichts als richtig, dass wir dieses Wirtschaftswachstumspotenzial, das durch die Erweiterung der Personenfreizügigkeit nun vorhanden sein soll und das auch höhere Steuererträge bringt, in die Überlegungen zur Finanzierung der Kohäsionsleistungen einbeziehen. Kein Bundesrat hat gesagt, dieses Wirtschaftswachstumspotenzial sei ein Luftschloss, sondern man hat gesagt, das sei sehr konkret vorhanden; das Seco hat auch konkrete Zahlen genannt. [PAGE 1062]

Der Bundesrat wird uns nun einen Vorschlag unterbreiten müssen. Meines Erachtens sind die Vorgaben klar: Kohäsionsleistungen dürfen nicht mit Entwicklungshilfegeldern finanziert werden; schliesslich bezahlen wir den Preis für den Eintritt in den Markt der zehn neuen EU-Mitgliedstaaten nicht mit dem Geld der Armen und der Ärmsten.

[VS]

[VS]

Die Beratung dieses Geschäftes wird unterbrochen

Le débat sur cet objet est interrompu

[VS]

[VS]

[VS]

Schluss der Sitzung um 12.30 Uhr

La séance est levée à 12 h 30

[PAGE 1063]

[VS]

[VS]

[VS]

[VS]