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Deiss Joseph · Bundesrat · 2005-12-07

Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2005-12-07

Wortprotokoll

Ich möchte vorab, wenn Sie gestatten, hier auch festhalten, dass mich der tragische Vorfall von vergangener Woche, als in Oberglatt ein sechsjähriger Knabe von drei Kampfhunden getötet wurde, sehr betroffen macht. Wir können mit keiner staatlichen Massnahme die Familie trösten und ihr den Jungen zurückgeben. Aber wir können mit Massnahmen dazu beitragen, dass solche Szenen in Zukunft verhindert werden.

Ich habe das Bundesamt für Veterinärwesen beauftragt, mir in Kürze einen Vorschlag zu unterbreiten, welche Massnahmen auf Bundesebene geeignet sind, um solche Risiken zu minimieren. Ich bin andererseits froh, wie das die Kommissionssprecherin auch gesagt hat, wenn wir jetzt bei dieser Gesetzesberatung diese Angelegenheit nicht in letzter Minute noch speziell einbauen. Übrigens: Das Tierschutzgesetz, das - so hoffe ich - bald zu Ende beraten sein wird, enthält in Artikel 9 eine Bestimmung, die als Basis, so sagen es mir unsere Juristen, für Massnahmen genutzt werden kann. Es heisst nämlich in Artikel 9: "Der Bundesrat kann die Zucht, das Erzeugen und das Halten von Tieren mit bestimmten Merkmalen, insbesondere Abnormitäten in Körperbau und Verhalten, verbieten." Dieser Artikel war im Parlament unbestritten, aber noch nicht in Kraft. Je früher wir diesen Gesetzestext im Bundesblatt publizieren können, desto früher wird die Referendumsfrist zu laufen beginnen und desto früher können wir diesen Artikel in Kraft setzen und gegebenenfalls darauf eine Verordnung abstützen.

Ich möchte jetzt nicht vorwegnehmen, was das Bundesamt - übrigens in Zusammenarbeit mit den kantonalen Veterinärämtern und den Polizeibehörden - in den kommenden Wochen erarbeiten wird. Ich halte natürlich alle Optionen offen. Ich habe verlangt, dass man klare Vorschriften macht, dass man sich nicht in Theorien verliert, sondern dass man der Bevölkerung die Sicherheit und den Schutz geben kann, den sie verlangt, und dass man dabei natürlich auch nicht über das Ziel hinauszuschiessen soll. Ich will im ganzen Land klare Verhältnisse schaffen.

Maintenant concernant la question de l'article 5 - zur Frage dieser Deklarationsregel: So, wie der Text jetzt formuliert ist, kann man sagen, dass es um eine Angelegenheit geht, die bereits geregelt ist. Es ist also nicht so, Frau Sommaruga, dass den Konsumentinnen und Konsumenten die Deklaration der Produkte vorenthalten wird oder dass es zu spät ist, [PAGE 1044] jetzt zu diskutieren, wo eine solche Bestimmung anzusiedeln ist. Denn es ist so, dass Deklarationsregeln Sache des Lebensmittel- und des Landwirtschaftsrechtes sind. Man kann sagen, dass sowohl das Lebensmittelgesetz wie auch das Landwirtschaftsgesetz die Deklaration von Nahrungsmitteln aus tierischer Produktion umfassend abdecken. Es ist also nicht nötig, eine Wiederholung im Tierschutzgesetz vorzunehmen; diese ist überflüssig und aus meiner Sicht am falschen Ort. Es ist auch nicht klar, was aufgrund dieser neuen Vorschrift denn zusätzlich noch deklariert werden soll.

Als Begründung für die neue Deklarationsvorschrift wurde im Nationalrat angegeben, man wolle zwischen inländischer und ausländischer Produktion unterscheiden. Es gab auch die Argumentation von Frau Fetz, nämlich: Wir wollen unseren Schweizer Bauern gleich lange Spiesse geben, wie sie die ausländischen Bauern haben. Sie müssen natürlich sehen, dass es nicht unbedingt immer der Schweizer Produzent ist, der am kürzeren Hebel ist. Durch eine solche Deklarationspflicht würde unsere Landwirtschaft zum Teil einseitig belastet. Ich denke an die Milch: Trinkmilch wird praktisch nicht importiert, also müsste die ganze Schweizer Landwirtschaft bei der Milch - und das ist ja das Hauptprodukt - deklarieren können, ob jetzt Freilandhaltung oder nicht usw. In anderen Ländern, wo extensive Landwirtschaft betrieben werden kann - denken Sie an Südamerika -, wird es ja einfach sein, für die Freilandhaltung zu argumentieren.

Von daher befürchte ich also, dass wir da eher einen Bumerangeffekt haben würden: dass wir hier nämlich vor allem unseren Landwirten - die bei mir ja immer wieder vorstellig werden, ich solle jetzt endlich mit der bürokratischen Last herunterfahren - noch eine Lage "auftischen", anstatt eben Vereinfachungen herbeizuführen. Kommt dazu, dass diese Bestimmung, wenn es in der Tat um die Frage der tiergerechten Haltung usw. geht, gegenüber dem Ausland praktisch nicht durchführbar ist. Es ist kaum zu denken, wie wir das glaubwürdig organisieren könnten, wenn wir nicht auf ein Minimum heruntergehen würden, das ohnehin nicht viel bringen würde.

Sie sehen also: Ich empfehle Ihnen, in diesem Gesetz weiterhin auf eine solche Deklarationsformel zu verzichten - nicht nur wegen der Mängel der früheren Formulierungen, sondern weil die Frage in der jetzigen Form, wie sie vorliegt, eigentlich schon geregelt ist.