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Deiss Joseph · Bundesrat · 2005-12-07

Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2005-12-07

Wortprotokoll

Die Missachtung der Würde eines Tieres als Straftatbestand im Gesetz aufzuführen erscheint dem Bundesrat aus zwei Gründen richtig. Einerseits stellt die Würde eines der beiden Schutzobjekte des Tierschutzgesetzes dar - das Wohlergehen des Tieres ist das andere -, andererseits verbietet das Gesetz in Artikel 4 Absatz 2 ausdrücklich die Verletzung der Würde des Tieres. Ein Verbot lässt sich nur durchsetzen, wenn seine Missachtung mit Strafe bedroht ist. Es wurde früher in der Diskussion argumentiert, die Würde des Tieres sei zu wenig genau definiert; ich glaube, die Artikel 3 und 4 geben die dazu notwendigen Elemente.

In der Kommission war dieser Punkt nicht mehr umstritten. Ich empfehle Ihnen somit, der Kommission zu folgen.