Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-12-08
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-12-08
Wortprotokoll
Ich muss Ihnen sagen: Ich bin hier in einem Dilemma. Deshalb möchte ich zuerst die Kriterien wiederholen, nach denen der Bundesrat die Anträge in der Budgetdebatte beurteilt.
Als erstes Kriterium steht im Vordergrund, dass der Bundesrat sein eigenes Budget verteidigt; das tut er auch. Daher gilt das als unser Antrag, und zu dem stehen wir selbstverständlich. Ein zweites Kriterium gilt dann dort, wo im Einvernehmen mit den Departementen Kürzungen oder Veränderungen erzielt wurden und solche auch abgesegnet sind: Dort schliesst sich der Bundesrat an. Das dritte Kriterium lautet: Wir widersetzen uns allen Aufstockungen, weil diese gegen die Schuldenbremse verstossen. Das vierte Kriterium ist jetzt bereits ein dynamisches Kriterium. Es beginnt ab der zweiten Behandlung zu spielen, indem sich der Bundesrat im Hinblick auf eine mögliche Differenzbereinigung den Beschlüssen des vorhergehenden Rates anschliesst. Das ist der Kriterienkatalog, er gilt in dieser Reihenfolge.
Nun haben wir es hier mit einem Antrag zu tun, der ursprünglich als Kombination eingebracht wurde. Wir haben ihn Frau Slongo zu verdanken, die diese Positionen miteinander verknüpft hat, indem sie zwecks Kompensation innerhalb desselben Departementes Verschiebungen vorschlug. Nun besteht natürlich die "Gefahr", dass man solche Kombinationen wieder entbündelt. Das geschah übrigens in einem anderen Zusammenhang auch im Nationalrat - Porta Alpina, ein Thema, das Sie nachher noch behandeln werden. Es ist hier etwas Ähnliches. Es besteht immer die Gefahr, dass der andere Rat dann eben nicht auf solche Kombinationen eintritt und vielleicht dann genau die Positionen stehen lässt, die zur Verschlechterung des Budgets beitragen; das zeichnet sich auch hier ab.
Nun hat die Finanzkommission heute Morgen den Generalsekretär des UVEK in ihre Sitzung eingeladen und ihn zu diesem Thema befragt. Wenn ich seine Aussagen interpretiere - er hat ja nicht Ja oder Nein gesagt; er war klug genug, die Fakten auf den Tisch zu legen und am Ende den Entscheid dem Rat zu überlassen -, dann habe ich seinen Ausführungen Folgendes entnommen: Er hat Zweifel in Bezug auf die Kürzung. Er hat jedoch zum Ausdruck gebracht, es sei nicht so, dass Aufgaben nicht mehr erfüllt werden könnten, sondern sie müssten dann gegebenenfalls verschoben werden. So liess er es einigermassen offen, und ich denke, es ist jetzt an der Weisheit Ihres Rates, einen Entscheid zu treffen.
Ich glaube, der Bundesrat kann mit beiden Varianten leben. Von mir aus gilt vorläufig immer noch: Festhalten am Bundesratsentwurf, und das bedeutet Zustimmung zur Minderheit.