Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-12-08
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-12-08
Wortprotokoll
Wenn jemand Hilfe anbietet, dann sollte man sie nicht ungestraft verweigern, Frau Sommaruga. Deshalb tut es mir wirklich sehr Leid, dass es zu diesem Missverständnis gekommen ist. Sie nehmen ja in der Tat eine Idee auf, die mir sehr zusagt.
Nun gibt es dabei zwei Probleme. Das eine Problem ist das folgende: Wenn Sie jetzt noch einmal auf Ihre Karten schauen, wo die Texte aus meiner Rede sind, dann sollten Sie Punkt 3 noch einmal konsultieren. Denn Punkt 3 lautete, dass man nicht nur gegenfinanzieren sollte, wenn Mindereinnahmen entstehen, sondern auch dann, wenn Mehrausgaben kommen. Diesen Punkt haben Sie nicht aufgenommen. Ich bin der Meinung, dass die Gegenfinanzierung eben in beide Richtungen spielen sollte.
Das zweite Problem, das ich sehe - Herr Pfisterer hat es angetönt -, ist folgende Frage: Wenn man das gesetzlich verankern will, welcher Natur sind dann entsprechende Gesetzesvorgaben? Sind es Leges speciales, z. B. zur Budgetverhandlung? Das wäre zu klären und wäre dann wahrscheinlich sehr schwierig.
Zu den Aussagen, die ich immer wieder gemacht habe, stehe ich voll und ganz. Das ist ein politisches Credo. Es ist entstanden, weil ich in Zusammenhang mit einer Auslegeordnung festgestellt habe, dass eine ganze Menge von politischen Projekten, die zum Teil sehr grosse Ausgaben bewirken werden, in der Pipeline des Parlamentes sind. Es [PAGE 1083] handelt sich sowohl um ordentliche als auch um ausserordentliche Ausgaben. Es gibt einen grossen Wunschzettel, mit Wünschen, die nicht erfüllt sind, die sich aber abzeichnen. Wenn ich die entsprechenden Zahlen zusammenzähle, komme ich auf einen Betrag in der Grössenordnung von 8 bis 10 Milliarden Franken. Und jetzt frage ich Sie: Wie sollen wir denn solche Projekte von Anfang an in den Griff bekommen, ohne dass wir dauernd neue Schulden machen?
Eine Methode ist die sogenannte Gegenfinanzierung. Da gibt es einerseits die Verankerung des Prinzips, Herr Pfisterer hat darauf hingewiesen: Man kann versuchen, das Prinzip zu verankern, auch mit finanzpolitischen Kriterien. Andererseits gibt es eben den finanzpolitischen Alltag, es gibt die Situation, dass wir Einzelentscheide treffen müssen, dass wir einzelne Projekte behandeln und dann am Ende über den Finanzbedarf und über die Ressourcen beschliessen müssen. Fast jede politische Idee wird nämlich früher oder später in Geld verwandelt. Das ist einfach so. Dann muss man wissen, wie man das anstellen will. Da kommt dann die Frage, wie man es finanzieren soll. Nun gibt es einfach ein finanzpolitisches Prinzip, das ich schon vom Departement aus in den Bundesrat hineingebe: Ich werde nie mehr akzeptieren, dass Projekte aus dem Bundesrat kommen, die nicht gegenfinanziert sind. Es ist meine Aufgabe, dafür zu sorgen, dass das nicht passiert. Ob Sie dann darauf eingehen - oder ob schon der Bundesrat darauf eingeht -, ist selbstverständlich etwas anderes.
Ich meine, jedes dieser Projekte unterliegt am Ende der parlamentarischen Behandlung und der Volksabstimmung, und da muss ich mir gefallen lassen, dass nicht alle immer dieses Prinzip der Gegenfinanzierung teilen werden. Aber wenn ich schon alles einfach laufen lasse und sage, wir bauen da etwas auf und nehmen dort etwas weniger Einnahmen in Kauf - ja, wer zieht dann irgendwo diese Linie? Deshalb bin ich also eisern gewillt, diese Gegenfinanzierung als finanzpolitische Richtlinie in meinem Departement durchzuhalten und jeweils von Fall zu Fall dafür zu sorgen, dass sie hält.
Jetzt gebe ich Ihnen ein Beispiel: Sie haben jetzt von uns gehört, wie wir die "Heiratsstrafe" beseitigen wollen. Da haben wir jetzt gesagt: Es ist ein uraltes Postulat, das Bundesgericht hat den entsprechenden Entscheid getroffen, und wir müssen das korrigieren. Die Korrektur als Folge dieses Entscheides führt nun zu Ausfällen in der Grössenordnung von 700 oder 800 Millionen Franken. Jetzt fand ich es einfach zwingend, Ihnen einen Vorschlag zu machen, wie wir diese Ausfälle gegenfinanzieren. Und was geschah? Kaum war das Projekt einen Tag alt, ist es ja in der Luft zerrissen worden, aber nicht wegen der Heiratsstrafe, sondern wegen der Gegenfinanzierung! Ich habe allen gesagt, die sich jetzt hier melden: Dann meldet euch doch, und zeigt mir einen besseren Weg, wie ihr das finanzieren wollt! Und wenn ihr den nicht findet, dann wird einfach die Schuld beim Bund um diesen Betrag zunehmen - so einfach ist das! Deshalb glaube ich, wir sollten aus diesen Beispielen wie der Heiratsstrafe lernen, solche Prinzipien eben zum Tragen zu bringen.
Zur Unternehmenssteuerreform II, Herr Schwaller: Ja, es ist natürlich so, die Kantone haben einmal eine grundsätzliche Zustimmung signalisiert; sie haben das Projekt ja nicht abgelehnt. Die WAK Ihres Rates beschäftigt sich ja derzeit damit, sie hat auch Anhörungen gemacht. Ich glaube, dass die Kantone dort nicht eine grundsätzliche Opposition gemacht haben. Sie haben verschiedene, teilweise wichtige Veränderungswünsche, aber sie haben damit auch signalisiert, dass sie die Bereitschaft haben, die finanzpolitischen Folgen dieser Unternehmenssteuerreform II dann zu tragen.
Voilà, das ist eigentlich die Marschrichtung, die ich einhalten möchte. Jetzt frage ich mich abschliessend: Nützt mir der Vorstoss, das Postulat Sommaruga Simonetta, etwas oder nicht? Da muss ich unterscheiden. Inhaltlich bin ich Ihnen sehr dankbar, dass Sie dieses Thema aufgreifen. Aber ich bezweifle, ob es richtig ist, dass wir hier gesetzgeberisch tätig werden und dass wir eben auch die Aufgaben- und die Ausgabenseite nicht auch von Anfang an - wenn schon - in dieses Paket hineinpacken.
Deshalb muss ich jetzt fast die Augen schliessen, wenn ich sage: Bitte lehnen Sie das Postulat ab. Denn der Inhalt gefällt mir.