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preparatory:AB 62092

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-12-08

Wortprotokoll

Wie Herr Germann eingangs sagte, kann man heute nicht sagen: Ende gut, alles gut. Vielmehr stehen wir vor einer weiteren, aber entscheidenden Etappe. Die Entscheidungen für diese Etappe finden an zwei Orten statt:

Erstens geht es bei der Vorlage 2, nämlich beim Verfassungsartikel, um die Kosa-Initiative und den Gegenvorschlag. Mit dem, was der Nationalrat beschlossen hat, dem Sie offenbar sich anzuschliessen bereit sind, ist der Teppich für die Volksabstimmung gelegt. Damit ist dieses Geschäft einmal aus dem Parlament in die Abstimmungsphase übergegangen.

Zweitens handelt es sich um die Vorlage 3 und hier um die Verwendung des Bundesanteils. In der Tat haben die Bundesratsparteien und dann auch der Nationalrat hier eine provisorische Lösung vorgeschlagen. Sie besteht darin, dass diese 7 Milliarden Franken in den AHV/IV-Fonds gelegt werden, aber erst dann, wenn die Abstimmung über die Kosa-Initiative vorbei ist. Nun hat diese Lösung zur Streichung der Artikel 2 und 3 Ihres ursprünglichen Konzeptes geführt. Dazu möchte ich noch zwei Bemerkungen machen:

In der Gesetzesfassung, die Sie in der Frühjahrssession dieses Jahres gutgeheissen haben, haben Sie in Artikel 2 Absatz 2 festgehalten, dass dem AHV-Fonds die unverzinsten Mittel gutgeschrieben werden. Für mich als Verantwortlichen für die Finanzen ist das natürlich ein wichtiges Thema, denn auf 7 Milliarden fallen doch einige Zinsen an, und zwar kommen Aktivzinsen hinzu bzw. fallen Passivzinsen weg, je nachdem, wie wir das dann behandeln. Aber durch den Wegfall dieses Artikels 2 bleibt jetzt ungeklärt, wer diese aufgelaufenen Zinsen erhalten soll, ob die Bundestresorerie oder der AHV-Fonds. Sowohl im Budget 2006, das Sie im Begriff sind zu verabschieden, wie aber auch im Finanzplan 2007-2009 sind die Zinserträge auf diese 7 Milliarden Franken in der ordentlichen Finanzrechnung eingestellt, und ich würde es begrüssen, wenn Sie diesbezüglich, wie ursprünglich auch vorgesehen, die bis zur Übertragung der 7 Milliarden Franken an den Ausgleichsfonds der AHV aufgelaufenen Zinsen im Bundeshaushalt lassen würden. Das ist die eine Pendenz, auf die ich Sie aufmerksam machen wollte.

Dann komme ich zu einer zweiten Pendenz: Artikel 4 Absatz 2, den Sie im März gutgeheissen haben, enthält eine materielle Konditionalität, eine Bedingung, betreffend die IV-Sanierung. Diese Bedingung, diese Konditionalität, fällt jetzt mit dem Entscheid des Nationalrates und mit dem Antrag an Ihren Rat weg. Ich möchte in diesem Zusammenhang einfach noch einmal betonen, dass sich der Bundesrat - noch bevor Ihre Version vorlag - für eine nachhaltige Verwendung dieser 7 Milliarden Franken ausgesprochen hat. Darunter versteht der Bundesrat, dass sie nicht zur Finanzierung von laufenden Verpflichtungen der Sozialwerke verwendet werden sollten, sondern zur Abtragung von Altlasten, sei das im Bereich AHV/IV-Fonds, sei das aber auch im Bundeshaushalt, falls dann nach der Kosa-Initiative gar keine Lösung zustande käme. Denn dann würden die Mittel gemäss neuem Finanzhaushaltgesetz als ausserordentliche Einnahmen betrachtet, und dann würden sie für den Schuldenabbau verwendet, es sei denn, das Parlament würde einen anderen Entscheid treffen.

Mit anderen Worten: Der Bundesrat ist der Meinung, dass dieser Geldsegen nicht dazu verleiten sollte, das Ziel einer nachhaltigen Finanzierung der Sozialversicherungswerke aus den Augen zu verlieren. Um dieses Ziel noch etwas zu unterstützen, haben wir in der nationalrätlichen Kommission die Frage eingebracht, ob man nicht hätte sagen müssen, dass diese 7 Milliarden Franken als Sondervermögen in den AHV/IV-Fonds gelangen. Damit wollten wir zum Ausdruck bringen, dass dieses Sondervermögen in der Tat noch gewidmet werden müsse und dass der Verwaltungsrat der AHV nicht etwa darauf zugreifen und es dann effektiv für laufende Ausgaben verwenden solle.

In der nationalrätlichen WAK und im Rat ist diese Idee nicht weiterverfolgt worden. Deshalb möchte ich sie hier zuhanden des Amtlichen Bulletins noch einmal präsentieren und unterstreichen, was auch in Ihrer vorberatenden Kommission zum Ausdruck kam und dem Votum des Kommissionssprechers zu entnehmen war, nämlich dass diese 7 Milliarden Franken in der Tat für die Sanierung im Zusammenhang mit AHV/IV-Bedürfnissen verwendet werden sollen und nicht für das operative Geschäft.

Vor dem Hintergrund dieser beiden Ergänzungen empfiehlt Ihnen der Bundesrat, der Lösung des Nationalrates zuzustimmen.