Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-12-08
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-12-08
Wortprotokoll
Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, die Motion abzulehnen. Im Vordergrund stehen zwei materielle und zwei formelle Kriterien.
Beim ersten materiellen Kriterium geht es darum, dass der Systemwechsel sachlich nicht begründet werden kann. Wir bezahlen in der Tat jedes Jahr mehr für die Krankenkassenprämien - das wurde gesagt -, aber die Teuerung im Medizinalbereich ist etwas differenzierter zu sehen. Diese Teuerung und der Prämienschub haben nicht nur mit der Teuerung an sich zu tun, sondern auch damit, dass mehr medizinische Leistungen konsumiert werden, dass man z. B. häufiger zum Arzt geht. Das sind Aspekte, die sich dann auf die Entwicklung der Kosten im Krankenkassenbereich auswirken. Wenn man nur die Teuerung berücksichtigt, dann wäre eigentlich der heute gültige Rhythmus sachgerecht, weil die Erhöhung der Krankenkassenprämien vom Landesindex der Konsumentenpreise erfasst wird. Aus dieser Sicht, glaube ich, ist zu differenzieren.
Ein zweiter Grund ist, dass es sich beim betroffenen Abzug, der in der Motion gefordert wird, nicht um einen Abzug der Krankenkassenprämien handelt, sondern es ist eigentlich ein Mischabzug. Es gehören nämlich auch Prämien für Lebensversicherungen und andere Prämien dazu. Daher ist es nicht einleuchtend, dass hier die Prämien der Krankenkassen den Ausschlag geben sollten. In diesem Sinne wäre einzugrenzen. Das sind die beiden materiellen Gründe - ganz kurz und zusammengefasst dargelegt.
Dann gibt es zwei formelle Kriterien. Erstens wird das Abzugswesen immer schwieriger. Wir bekommen immer kompliziertere Strukturen, wir müssten wieder neue Verordnungen machen. Der Dschungel im Steuerwesen wird immer grösser. Wir sollten eigentlich eher den entgegengesetzten Weg beschreiten und, wie Frau Sommaruga sagt, allenfalls andere Lösungen suchen.
Ein zweiter eher formeller Gesichtspunkt ist der folgende: Wir wissen von der Mehrwertsteuer her: "L'appétit vient en mangeant." Wenn wir hier einer Interessengruppe Ausnahmen bewilligen, dann kommen andere plötzlich auch und sagen: Wir müssen unsere Bedürfnisse auch berücksichtigen und bei den Steuerabzügen anders gewichten. Dann ist das so etwas wie eine Büchse der Pandora. Ich möchte Sie deshalb davor warnen, hier jetzt in bestgemeinter Absicht auf das Steuerrecht zuzugreifen. Massnahme und Effekt sind wahrscheinlich nicht im Gleichgewicht.
Ganz zum Schluss - diesen Hinweis kann ich mir jetzt als Finanzminister nicht verkneifen - ist es so, dass man auch [PAGE 1081] etwa 100 Millionen Franken weniger Steuereinnahmen hätte. Das schmerzt natürlich. Aber das habe ich jetzt erst ganz am Schluss gesagt.
Ich empfehle Ihnen, die Motion abzulehnen.