Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2005-12-13
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-13
Wortprotokoll
Es ist heute Morgen sehr häufig und umfangreich darüber diskutiert worden, ob die Demarche des Bundesrates richtig war, wirtschaftlich Sinn machte, plausibel war oder nicht. Ich möchte mich auf diese Diskussion nicht einlassen, denn sie zielt meines Erachtens - mindestens für dieses Gremium - am Kern der Sache vorbei. Wir haben - Herr Schiesser hat darauf sehr deutlich hingewiesen - als in einem Rechtsstaat mit politischer Macht ausgestattetes Gremium dafür zu sorgen, dass die rechtlichen Abläufe auch eingehalten werden. Wir haben uns selbst daran zu halten.
Ich muss Ihnen einfach sagen, dass das Telekommunikationsunternehmensgesetz (TUG), das wir im Jahre 1997 beschlossen haben, von zwei Tatsachen ausgeht: erstens, dass es eine solche Unternehmung gibt, und zweitens, dass sie ihren Geschäftsbereich im In- und Ausland hat. Was heisst das? Das heisst, dass dieses Unternehmen im Sinne einer aktienrechtlichen Form ausgestaltet ist.
Und dann folgt in Artikel 9 Absatz 1 TUG ausdrücklich der Satz: "Der Verwaltungsrat hat die unübertragbaren und unentziehbaren Aufgaben, die in Artikel 716a Absatz 1 des Obligationenrechtes aufgeführt sind." Was hat der Bundesrat gemacht? Der Bundesrat hat, mit der Publikation nach aussen, in die unentziehbaren Kompetenzen des Verwaltungsrates eingegriffen, als ob er an kein Gesetz gebunden wäre. Ich erwarte vom Bundesrat eine Erklärung darüber, ob er dies zur Abwendung eines unmittelbar drohenden Notstandes oder Notfalles getan hat; dann wäre es akzeptabel. Im Übrigen muss er sich vorhalten lassen, entweder fahrlässig oder bewusst und willentlich gegen das Gesetz verstossen zu haben, als ob er nicht an unsere Gesetze gebunden wäre.
Die Fragen, ob wir in Zukunft noch eine Telekommunikationsunternehmung halten wollen, ob es sinnvoll ist, als Staat eine solche Unternehmung zu erhalten, können wir diskutieren oder hätten wir im Rahmen einer Botschaft zur Revision des TUG diskutieren können. Ich sage Ihnen eines: Diese Diskussion wird sinnlos sein, denn der Bundesrat hat mit seiner Demarche die ganze Geschichte bereits präjudiziert. Mit seiner Demarche nach aussen hat er bewiesen, dass der Bund als Unternehmer untauglich ist - aber nicht, weil es tatsächlich so ist, sondern weil es vermutlich der Absicht des Bundesrates entsprach, mutwillig zu demonstrieren: Der Bund soll nicht Unternehmer sein!
Nun hat er es geschafft! Die Unternehmensleitung ist desavouiert, nach aussen nicht mehr handlungsfähig; man lacht über sie. Wenn sie irgendwo etwas tut, wird man sich fragen, ob der Bundesrat das tolerieren wird. So weit ist die Geschichte heute; und das passt mir nicht. Es passt mir nicht, dass der Bundesrat mit solchen mutwilligen Übungen den normalen Lauf der Dinge präjudiziert. Wir haben praktisch keine andere Wahl, als das zu sanktionieren. Wir haben keine Möglichkeit mehr, in völliger Freiheit eine Revision des TUG zu beschliessen. Denn es bleibt nur noch die offizielle Schlachtung dessen, was nun bereits an die Schlachtbank geführt worden ist. Das hat der Bundesrat getan! Und wenn es eine bestimmte Haltung ist, die hinter allem steckt, dann will ich das so nicht haben. Der Bundesrat darf nicht mit Faits accomplis Sachen bestimmen, die nicht in seine Hoheit hineingehören, sondern in die Hoheit des Parlamentes und des Volkes. Ob das Volk das goutieren wird, ist für mich noch eine offene Frage.
Das ist für mich das zentrale Problem. Ich kann damit leben, dass man die Swisscom privatisiert. Ich kann damit leben, dass man sagt, der Staat solle sich aus solchen Dingen zurückziehen. Aber das soll nach den Verfahrensregeln geschehen, die wir uns selbst gegeben haben, und nicht durch ein Fait accompli einer sich durch Gesetze nicht mehr gebunden fühlenden Regierung. Das ist das, was mich stört. Ich wäre dankbar, wenn der Bundesrat sagen könnte, er habe es zur Vermeidung eines Notstandes getan. Dann hätte er wenigstens einen Rechtfertigungsgrund für das, was er getan hat.