Fetz Anita · Ständerat · 2005-12-13
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-13
Wortprotokoll
Wer sich heute ein Kind wünscht und keines bekommt, kann es mit einer In-vitro-Befruchtung versuchen. Für viele kinderlose Paare ist das die allerletzte Hoffnung, doch noch ein Kind zu bekommen, das sie sich so sehr wünschen. Die Zeugung des Kindes findet in vitro, also im Glas, das heisst ausserhalb des Mutterleibes, statt. Der Embryo wird erst später in die Gebärmutter eingesetzt.
Heute ist es verboten, diesen Embryo auf genetische Krankheiten zu untersuchen, solange er im Reagenzglas ist. Diese sogenannte Präimplantationsdiagnostik ist im Fortpflanzungsmedizingesetz seit 2001 verboten. Erlaubt ist hingegen eine genetische Untersuchung des Embryos im Mutterleib. Diese sogenannte pränatale Diagnostik ist gemäss Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen ausdrücklich erlaubt. Dazu muss die Schwangerschaft allerdings schon mehrere Wochen gedauert haben. Diese Situation ist ebenso klar wie unbefriedigend. Die gleiche Untersuchung - die genau gleiche Untersuchung! - ist einmal, das heisst in vitro, verboten und einmal, das heisst in utero, erlaubt.
Was bedeutet das in der Praxis für eine betroffene Frau? Sie muss sich den Embryo erst einpflanzen lassen, ihn mehrere Wochen "austragen", und erst dann darf er auf schwere Erbkrankheiten untersucht werden, mit dem Resultat, dass der Gesetzgeber der schwangeren Frau eine medizinische Abtreibung zumutet, falls der Embryo genetisch schwer geschädigt ist. Diese Situation ist für die betroffene Frau körperlich und für das Paar psychisch schwer belastend und aus meiner Sicht unzumutbar. Was daran soll ethisch sein?
Deshalb bin ich entschieden der Meinung, wir sollten die Motion annehmen. Diese Meinung vertreten auch die Patientenorganisationen, die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften, die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte und, wie schon Kollegin Leumann als Anführerin der Minderheit ausgeführt hat, auch die Ethikkommission. Mit der Annahme der Motion beauftragen wir den Bundesrat, eine gesetzliche Regelung auszuarbeiten, welche die Präimplantationsdiagnostik unter strengen Auflagen zulässt.
Wenn Sie die Motion ablehnen, also die Präimplantationsdiagnostik weiterhin verbieten, dann befürworten Sie meiner Meinung nach eine Verbotsregelung, die nicht nur meinem, sondern auch dem Rechtsempfinden breiter Bevölkerungskreise widerspricht. Das hat eine Publikumsdiskussion des Zentrums für Technologiefolgeabschätzung schon im Jahr 2003 gezeigt. Die grosse Mehrheit der dort befragten Laien und auch der Betroffenen befürwortet die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik, aber unter strengen Auflagen.
Darüber hinaus gibt es auch ernsthafte rechtliche Bedenken zur Zulässigkeit dieses Verbots. Die Präimplantationsdiagnostik ist heute eine medizinisch-wissenschaftlich anerkannte Untersuchung. Ihr Verbot stellt einen schweren Eingriff in die persönliche Freiheit der Betroffenen, insbesondere in das Selbstbestimmungsrecht der Frau, dar. Besonders stossend ist für mich, dass die gleiche Diagnose in utero erlaubt und in vitro verboten ist, was die werdende Mutter in eine schwere Zwangslage bringt und eine Abtreibung des Embryos zu einem späteren Zeitpunkt bewusst provoziert. Zudem widerspricht das Verbot dem Verfassungsgebot der Rechtsgleichheit und dem Willkürverbot, oder etwas einfacher ausgedrückt: Das Verbot der Präimplantationsdiagnostik diskriminiert bewusst und willkürlich die Betroffenen.
Es ist für mich weder rechtlich noch ethisch nachvollziehbar, warum man die gleiche Diagnosemöglichkeit in der Gebärmutter, aber nicht ausserhalb zulässt. Ich kann diese Inkohärenz als Folge einer bestimmten Werthaltung verstehen und auch akzeptieren. Aber dann müsste man konsequenterweise auch die pränatale Diagnostik verbieten. Diese ist aber ausdrücklich erlaubt und legal.
Unsere Debatte zeigt, dass wir es mit einem rechtlich und gesellschaftspolitisch schwierigen Thema zu tun haben. Das hat wesentlich mit dem grundsätzlichen Dilemma unserer Gesellschaft zu tun: Wir leben in einer Zeit, in der die Medizin rasante Fortschritte macht. Solche Fortschritte hat es in der Entwicklung der Menschheit zwar immer gegeben, aber nie in diesem rasanten Tempo. In einer einzigen Generation müssen heute Dutzende von Entscheiden demokratisch gefällt werden, wie sie noch vor wenigen Jahren niemals in dieser Kadenz nötig waren.
Das mögen wir bedauern, dennoch ist es eine Realität. Deshalb ist es auch richtig und wichtig, dass wir uns mit diesem Entscheid, der weitreichende Folgen haben wird, schwer tun und ihn auch gründlich diskutieren. Ich verstehe die Sorge vieler Kolleginnen und Kollegen wegen dem Missbrauchspotenzial der Präimplantationsdiagnostik. Auch ich will keine Designerbabys, auch ich bin der Ansicht, dass es kein Recht auf ein gesundes Kind geben kann, und niemand in diesem Saal - davon bin ich tief überzeugt - will irgendwelche eugenische Massnahmen und schon gar nicht eine Diskriminierung von Behinderten. Gerade deshalb ziehe ich eine gesetzliche Regelung der Präimplantationsdiagnostik einem generellen Verbot vor. Ein Verbot ist hier eine schlechte Lösung. Es zwingt die betroffenen Frauen zu einer medizinischen Abtreibung oder ins Ausland, denn in den meisten europäischen Staaten ist die Präimplantationsdiagnostik zugelassen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion anzunehmen. Sie ermöglichen damit die Beschränkung dieser genetischen Untersuchungsmethode auf schwere Krankheiten.