Lombardi Filippo · Ständerat · 2005-12-13
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-13
Wortprotokoll
Die Minderheit findet tatsächlich, dass diese Position anders ist als die Positionen, die wir besprochen haben. Sie schlägt Ihnen vor, an unserem Beschluss festzuhalten und damit das geltende Bundesgesetz über Radio und Fernsehen nicht zu verletzen.
Diese Gelder kommen nicht aus der Bundeskasse, es sind faktisch zweckgebundene Mittel. Absatz 1 von Artikel 50 des RTVG - im 4. Titel, "Gemeinsame Bestimmungen für Veranstalter und Weiterverbreiter" - besagt: "Der Bund erhebt eine Konzessionsabgabe. Der Ertrag wird vorab für die Aus- und Fortbildung von Programmschaffenden sowie für die Förderung der Medienforschung verwendet." En français: "La Confédération perçoit une redevance de concession. Le produit de celle-ci est affecté en priorité à la formation et au perfectionnement des professionnels du programme, ainsi qu'à la promotion de la recherche dans le domaine des médias."
Aus diesen Konzessionsabgaben und -gebühren kommen Einnahmen von etwa 5 Millionen Franken in die Bundeskasse. Das ist die Position 808.5110.004 des Voranschlages. Diese 5 Millionen Franken werden also einkassiert, sie sollten vorab für die Ausbildung und die Medienforschung benutzt werden. Von diesen 5 Millionen Franken benutzt der Bund für diesen Zweck im Moment nur 2 Millionen Franken, genau: 1,94 Millionen. "En priorité", das sind nur 40 Prozent der Einnahmen, die dafür benutzt werden.
Was hat der Nationalrat beschlossen? Er will diese Einnahmen noch um einen Viertel kürzen. Ich glaube, wenn wir das Gesetz anwenden und diese Gebühren nicht klauen wollen - es wäre ein Gebührenklau, und das wollen wir bestimmt nicht machen -, dann müssen wir diese Gebühren dort belassen, wo sie gemäss Gesetz hingehören, wenigstens zu 40 Prozent, und an unserem Beschluss festhalten.