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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2005-12-14

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-12-14

Wortprotokoll

Ich möchte Sie bitten, der Kommission und dem Bundesrat zu folgen, und zwar aus folgenden Gründen: Die Tatsache ist, glaube ich, unbestritten, dass heute die Datenverarbeitung immer häufiger automatisiert wird. Wir reden hier nicht über Banalitäten, sondern wir reden ausschliesslich über die Datenbearbeitung, die für die Betroffenen rechtliche Folgen hat.

Der Antragsteller hat vielleicht vergessen, darauf hinzuweisen, dass wir hier mit diesem Absatz weniger weit gehen als die EU-Richtlinie. Dort wird nämlich verlangt, dass ein Betroffener ein rechtliches Gehör hat, wenn die Datenbearbeitung automatisiert erfolgt. Wir gehen hier viel weniger weit. Wir haben uns hier lediglich auf eine Informationspflicht beschränkt. Ich meine, wir hätten hier doch ein Minimum legiferiert und seien eben nicht so weit gegangen, wie das in der EU-Richtlinie vorgesehen ist.

Zu den Auswirkungen oder zum möglichen Aufwand, Herr Stähelin, haben Sie eigentlich die Antwort schon selber gegeben. Der Bundesrat schreibt in der Botschaft, dass dies die Tätigkeit des Inhabers der Datensammlung in keiner Art und Weise erschwert. Der Bundesrat sagt ebenfalls, dass diese Massnahme einfach umgesetzt werden kann und werden soll. Das ist auch meine Meinung. Es ist nicht die Meinung, hier einen bürokratischen Apparat aufzubauen, aber der Hinweis darauf und die Informationspflicht, dass hier die Datenbearbeitung eben automatisiert erfolgt ist, scheinen mir sehr wichtig. Der Bundesrat sagt, dass man diesen Hinweis in Form eines Standardsatzes machen kann. Ich glaube, damit ist auch gesagt, dass sich der Aufwand für die Inhaber der Datensammlung wirklich in Grenzen hält.

Ich bitte Sie, Bundesrat und Kommission zu folgen, weil wir es, ich sage es noch einmal, hier doch mit der Datenbearbeitung zu tun haben, die eben rechtliche Folgen für die Betroffenen hat und von daher überhaupt nicht unbedeutend ist.