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Schweiger Rolf · Ständerat · 2005-12-14

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-14

Wortprotokoll

Täter, die einer therapeutischen Intensivmassnahme unterzogen sind, bedürfen dann einer besonderen Beobachtung, wenn es um die Frage geht, ob sie in eine offene Strafanstalt eingewiesen werden können oder ob Vollzugserleichterungen bewilligt werden sollen. Bisher war es nun so, dass die Vollzugsbehörden dies weitgehend selber tun konnten und bestimmte Fachkommissionen jeweils nur dann aktiv werden mussten, wenn die Gefahr der Gemeingefährlichkeit nicht eindeutig beurteilt werden konnte. Im Entwurf wurde dies nun etwas umformuliert.

Neu sehen wir vor, dass über die Frage, ob ein Täter eindeutig gemeingefährlich oder eindeutig nicht gemeingefährlich ist, die Vollzugsbehörden entscheiden können. Eine spezielle Fachkommission wird nur dann eingesetzt, wenn die Frage der Eindeutigkeit von den Vollzugsbehörden nicht klar beurteilt werden kann. Damit wird verhindert, dass diese Fachkommission überbelastet wird, und es wird ihr ermöglicht, besser und intensiver auf die tatsächlich problematischen Fälle einzugehen.