Suter Marc F. · Nationalrat · 2000-09-20
Suter Marc F. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-20
Wortprotokoll
Wir attestieren den Befürwortern der Minderheitsanträge - ich spreche zu allen drei zusammen - durchaus, dass es ihnen um die Sache geht. Wir teilen ihre Zielsetzung. Aber das Exportförderungsgesetz ist der falsche Ort, um diese Grundsätze zu verankern, ganz abgesehen davon, dass diese Anträge weit über das Ziel hinausschiessen.
[PAGE 937] Also nochmals: Es wäre falsch zu behaupten, all jene, die diese Verankerung in diesem Gesetz nun ablehnten, würden fragwürdige Praktiken in der Exportwirtschaft tolerieren.
Mit anderen Worten: Wir befürworten die Zielsetzungen, aber das ist der falsche Ort, um sie festzuschreiben.
Die Kohärenz wird gewahrt, wenn die Instrumente stimmen. Wenn wir hier nach der Logik der Minderheitsanträge diese ethischen Grundsätze festschreiben würden, könnten wir beispielsweise mit Ländern keine diplomatischen Beziehungen pflegen, die Menschenrechtsverletzungen tolerieren, die Korruption kennen, die gegen das Umweltvölkerrecht verstossen.
Kohärent ist unsere Aussenwirtschaftspolitik, weil sie diese Grundsätze generell zur Anwendung bringt und dort gezielt überprüft, wo auch in der Praxis eine Überprüfbarkeit gegeben ist. Denken wir an das Bundesgesetz über die Exportrisikogarantie; denken wir an unsere Stellungnahmen im Rahmen der WTO, des IWF, der Weltbank: Das sind die Orte, an denen diese ethischen Grundsätze von der Schweiz artikuliert, postuliert werden und deren Einhaltung gefordert wird. Aber das Exportförderungsgesetz wäre ein untaugliches Mittel, das diesen Grundsätzen gar nicht zum Durchbruch verhelfen könnte.
Wen würden wir bestrafen? Überlegen Sie, wie Sie diese Grundsätze in der Praxis anwenden. Wen würden wir bestrafen? Wir würden unsere KMU bestrafen, die durch dieses Gesetz nichts anderes bekommen als Information, als "Türöffnungshilfen". Es geht hier nicht um Wirtschaftshilfen, um Finanzbeiträge. Deshalb können Sie keine Parallelen ziehen, beispielsweise zur Entwicklungszusammenarbeit oder zur Exportrisikogarantie.
Es mag richtig sein, dass andere Staaten im Rahmen der Exportförderung auch Subventionen ausrichten. Aber bei diesem Gesetz geht es nicht darum.
Es geht darum, dass Unternehmer, vor allem von kleinen und mittleren Betrieben, sich zurechtfinden, dass sie die Informationen finden, dass sie an die richtigen Stellen kommen, dass ihnen Anbieter vermittelt werden. Es geht also darum, diese Netzwerke ausnützen zu können, eine Aufgabe, die die Osec bisher - übrigens besser als es manche Kritiker immer wieder äussern - wahrgenommen hat. Wenn heute alt Botschafter Levy als Kronzeuge zitiert worden ist, dann muss ich Folgendes sagen: Herr Botschafter Levy ist noch Präsident der Osec, mit anderen Worten, die Anliegen, die Sie zu Recht verfolgen, sind bei ihm in sehr guten Händen, und die Osec ist sich - das zeigt das Beispiel Levy - durchaus bewusst, welche Probleme beim Export bestehen.
Noch ein Wort zur Korruptionsbekämpfung: Wir haben seit dem 1. Mai das revidierte Korruptionsstrafrecht, welches auch die Bestechung ausländischer Amtsträger unter Strafe stellt. Diese Bestimmung gibt es, und sie wird angewendet. Mithin ändert sich in der Korruptionsbekämfpung gar nichts, wenn Sie mit diesem Bundesgesetz zur Förderung des Exports zulasten unserer einheimischen Unternehmen neue und andere Vorschriften erlassen.
Zusammenfassend: Wir sind für diese ethischen Standards in der Aussenwirtschaftspolitik, aber am richtigen Ort; zu den richtigen Orten zählt das Exportförderungsgesetz aber nicht.