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Briner Peter · Ständerat · 2005-12-15

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-15

Wortprotokoll

Die Idee eines Rahmenabkommens der Schweiz mit der EU ist eine interessante Vorstellung. Die damit anzustrebenden Ziele wären etwa: erstens die Schaffung eines Forums für einen regelmässigen politischen Dialog, zweitens die Vereinfachung der Strukturen und Entscheidmechanismen und ein Monitoring zu den bestehenden bilateralen Verträgen, drittens eine Plattform für weitere sektorielle Vereinbarungen und viertens vielleicht auch eine Basis für ein Reporting und Controlling unserer Solidaritätsbeiträge zugunsten des Abbaus der wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten innerhalb der EU.

Dies alles tönt im Hinblick auf eine kohärente Ausgestaltung unserer bilateralen Zusammenarbeit mit der EU vielversprechend. Allerdings ergeben sich aus diesem Ansatz auch ein paar Tücken, die wir bedenken müssen. Da wäre erstens die Tatsache zu erwähnen, dass es für eine solche Plattform des beiderseitigen Willens, also auch des Willens der EU, bedarf. Entscheidend dafür ist die Drittstaatpolitik der EU, und diese ist in ihren Grundzügen heute noch nicht erkennbar. Zu beachten ist zweitens, dass in einem bestehenden Rahmenabkommen, dem EWR, ein idealer politischer Dialog zwischen der EU und den EWR/Efta-Staaten noch nicht so richtig gefunden worden ist. Drittens stellt sich in Bezug auf die Rolle der Gemischten Ausschüsse die Frage, ob diese dann quasi zu Unterausschüssen degradiert würden. Dabei geht es einerseits formal und materiell um die [PAGE 1174] Mitwirkungsrechte der Kantone. Das müssen wir wirklich im Auge behalten. Andererseits ist es kaum vorstellbar, dass ein einziger Gemischter Ausschuss im Rahmen eines Dachabkommens Entscheide zu allen von den bestehenden Verträgen abgedeckten Bereichen fällen könnte, von klassischen Handelsfragen über phytosanitäre Vorschriften und der Regelung der Flugsicherheit bis hin zu den Fragen über die Zinsbesteuerung.

Bleibt man aber bei den bisherigen Gemischten Ausschüssen, stellt sich die Frage: Laufen wir dann nicht Gefahr, die bisherigen Strukturen noch zu verkomplizieren, statt sie zu vereinfachen? Gibt es nicht auch Risiken, die zu beachten wären? Was sind das für Risiken, die wir im Auge behalten müssten? Die EU wird darauf pochen, dass mit einem Rahmenabkommen auch für sie ein Mehrwert entsteht. Worin könnte dieser bestehen? Ich denke, dass sie versuchen wird, von uns vermehrt die Übernahme des EU-Rechtes zu fordern, dass ein Rahmenvertrag für sie allenfalls eine allgemeine Guillotineklausel enthalten müsste. Das dürfte unseren Handlungsspielraum in Zukunft empfindlich schmälern. Die EU könnte darin unsere Kohäsionszahlungen rechtlich verankern wollen, was sie bisher nicht durchsetzen konnte. Letztlich könnte es auch darum gehen, uns die Übernahme von Regeln bei der Unternehmensbesteuerung nahe legen zu wollen.

Mit anderen Worten: Auch der an sich sinnvolle Schritt zur Institutionalisierung der bilateralen Zusammenarbeit ist mit Bedacht und mit Weitsicht gleichzeitig zu prüfen. Ich gehe aber davon aus, dass dieser im bundesrätlichen Bericht zu den europäischen Optionen sorgfältig skizziert werden dürfte.