Stähelin Philipp · Ständerat · 2005-12-15
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-15
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für den Antrag auf Annahme des Postulates. Er hat diesen im Rahmen seiner Klausur zur Europapolitik am 26. Oktober 2005 beschlossen und sieht nun im Sinne des Postulates die Prüfung der Möglichkeit eines Rahmenabkommens zur besseren Wertung und Koordination des bilateralen Vertragswerkes mit der EU vor. Dies soll noch vor Ende der laufenden Legislatur mit einer Auslegeordnung und Analyse der verschiedenen möglichen europapolitischen Optionen für unser weiteres Vorgehen im Verhältnis zur EU geschehen.
In meinen Augen ist dies durchaus ein möglicher Kontext für die Stellungnahme zum Postulat. Ich sehe der Auslegeordnung mit Interesse entgegen. Im Grunde stellt diese wohl eine Vertiefung und Neubeurteilung des Berichtes der Aussenpolitischen Kommission unseres Rates vom 18. März 2002 über die Optionen der schweizerischen Integrationspolitik dar. Wir haben damals die Optionen reiner bilateraler Weg, Beitritt zum EWR, Beitritt zur EU und als damals eher neuen Gedanken die "Assoziation" bzw. ein Rahmenabkommen beleuchtet. Mit der Assoziation - von der Aussenpolitischen Kommission im Bericht immer in Anführungszeichen gesetzt - war eine institutionelle Lösung gemeint, welche es erlaubt, alle bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU unter dem Dach eines Rahmenabkommens zu bündeln.
Mein Postulat knüpft bewusst und ausdrücklich an unseren damaligen europapolitischen Bericht an, will diesen und die Überlegungen dazu in Erinnerung rufen und den Gedanken des Rahmenvertrages auch auf seinen Kern zurückführen und nicht ausufern lassen. Dies nicht zuletzt deshalb, weil es im Rahmen der Gespräche von Frau Bundesrätin Calmy-Rey mit der EU-Kommissarin Benita Ferrero-Waldner in diesem Herbst, zumindest den Medien zufolge, auch um inhaltliche, materielle Elemente, also auch um Sachvereinbarungen, ging. Gerade dies entspricht aber nicht meinen Vorstellungen des Modells Rahmenvereinbarung. Gemäss EU-Recht ist das Charakteristische an Assoziationsabkommen - dieser Begriff entstammt dem EU-Recht -, dass sich beide Seiten gemeinsame Verfahren und Institutionen geben. Ein Rahmenvertrag soll in diesem Sinne in erster Linie Fragen der Prozedur regeln.
Damit werden die bestehenden und auch künftige bilaterale Sachabkommen unter das gleiche Dach gestellt. Die einzelnen Vertragswerke können so von prozeduralen Regelungen entlastet werden. Es entfällt auch die Gefahr, dass verfahrensmässig, damit aber auch die jeweilige Vertragsstellung beider Parteien tangierend und präjudizierend, mit jedem einzelnen Abkommen stets neue Ansätze einfliessen können. Auch die Fortsetzung und Institutionalisierung der Gespräche und Kontakte mit der EU und ein Monitoring über das gesamte Vertragswerk könnten eine Grundlage erhalten. Kurz, es geht um einen institutionellen Gesamtrahmen für unser Verhältnis zur EU.
Mit der Schaffung eines solchen institutionellen Rahmens könnte im gleichen Zuge auch innerschweizerisch eine Klärung der Rollen verbunden werden. Im Zusammenspiel des Bundes mit den Kantonen, im Zusammenwirken und in der Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Volk, Parlament und Bundesrat bestehen ja heute bezüglich der einzelnen bilateralen Verträge mit der EU und deren möglichen Weiterentwicklung durchaus Unterschiede, damit aber auch Unsicherheiten und Unklarheiten. Rolle und Mitwirkung der Bundesverwaltung in allem, was Brüssel anbetrifft, verändern sich ebenfalls unmerklich. Das könnte zu vollendeten Tatsachen führen, die mit der übrigen Kompetenzordnung kaum im Einklang stünden. Wir sollten somit auch hier die Chance nutzen, ein kohärentes Gesamtsystem für unsere Beziehungen mit der EU zu schaffen.
Nur am Rande erwähne ich, dass sich auch der sinnlose Streit um das sistierte Beitrittsgesuch von 1992 beim Abschluss eines Rahmenvertrages zwanglos erledigen liesse. Diese Geschichte eilt zwar nicht, das Gesuch - oder was immer es ist - frisst kein Heu, aber es irritiert innenpolitisch immer wieder. Die Gelegenheit beim Abschluss eines Rahmenvertrages wäre deshalb wohl beim Schopf zu packen.
Gesamthaft bietet ein Rahmenübereinkommen wesentliche Vorteile zur weiteren Gestaltung unseres Verhältnisses mit der EU und ist geeignet, dieses auch innenpolitisch zu entkrampfen. Ich danke deshalb dem Bundesrat nochmals für den Antrag auf Annahme des Postulates und bitte auch Sie um Ihre Zustimmung.