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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-12-15

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-12-15

Wortprotokoll

Sie haben ja ausdrücklich hineingeschrieben: "sofern die Anlage der Nutzungsplanung entspricht". Das heisst, eine solche Nutzungsplanung muss vorliegen, und von daher kann nicht ohne näher definierten Zweck eine Seilbahn irgendwo hingestellt werden. Ich gehe auch davon aus, dass ein demokratischer Entscheid für die Anlage selbst vorliegen muss. Es ist nicht so, dass ein Unternehmen einfach kommen und ohne einen Entscheid einer Gemeinde - unter Umständen ist es dann die Gemeindeversammlung - eine solche Anlage bauen kann.

Von daher können wir mit der Ergänzung Ihrer Kommission gut leben.

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