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Bieri Peter · Ständerat · 2005-12-15

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-12-15

Wortprotokoll

Das Büro des Ständerates hat die Motion im Rahmen seiner ordentlichen Sitzungen vom 11. und 28. November besprochen. Die Frage der Installation einer elektronischen Anlage für die Ermittlung der namentlichen Resultate von Gesamt- und Schlussabstimmungen sowie von Abstimmungen, die eine qualifizierte Mehrheit erfordern, ist im Ständerat schon zweimal diskutiert worden: erstmals bei der Behandlung des Parlamentsgesetzes am 3. Oktober 2002, letztmals bei der Behandlung unseres Geschäftsreglementes am 18. Juni 2003. Beide Male wurden die Begehren nach einer elektronischen Abstimmungsanlage im Verhältnis von zwei zu eins verworfen.

Artikel 45 unseres Geschäftsreglementes hält fest, wann auf das Auszählen der Stimmen verzichtet werden kann und wann es in jedem Fall zu erfolgen hat. Der Rat hat damals unter Namensaufruf mit 23 zu 13 Stimmen festgehalten, dass auf die namentliche Erhebung der Stimmen verzichtet wird, dass bei den Abstimmungen mit obligatorisch zu erhebenden Stimmenzahlen in Zukunft jedoch auch die Stimmenthaltungen zu erheben sind, damit jederzeit Transparenz über das Gesamtergebnis besteht.

In unserem Geschäftsreglement ist zudem festgehalten, dass zehn Ratsmitglieder eine Abstimmung unter Namensaufruf verlangen können. Obwohl, wie wir bestens wissen, oft hart umstrittene Vorlagen zur Abstimmung standen, ist diese Möglichkeit nur in sehr wenigen Fällen genutzt worden. Man hat in der Vergangenheit nur sehr wenige Male von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht; sinnigerweise jeweils dann, wenn es gerade um dieses Thema ging, offenbar auch diesmal. Bei der Frage der elektronischen Abstimmung mit Festhalten der einzelnen Stimmabgabe hat der damalige Kommissionssprecher, Herr Wicki, insbesondere die hohen Kosten, die auf rund 700 000 Franken geschätzt wurden, hervorgehoben.

Die Motionärin verlangt, dass die in unserem heutigen Reglement festgehaltenen zwingenden Abstimmungen neu nicht nur elektronisch erhoben, sondern auch öffentlich gemacht werden.

Grundsätzlich hält das Büro in seiner Stellungnahme fest, dass diese Thematik bereits mehrere Male im Rat diskutiert und bis anhin stets verworfen wurde. Seit unserem letzten Beschluss vor zwei Jahren sind keine grundsätzlich neuen Erkenntnisse dazugekommen. Weder ist der Einbau einer solchen Anlage im Verlauf der Renovation des Bundeshauses im nächsten Jahr geplant, noch dürften die im Jahre 2002 berechneten Kosten in der Zwischenzeit geringer ausfallen, da im Ständeratssaal keine grösseren Renovationen vorgenommen werden und der Einbau in diesem denkmalgeschützten Saal zu grossen Investitionskosten führen würde. Im Baukredit ist denn auch kein Betrag dazu ausgewiesen.

Während sich in der schriftlichen Stellungnahme unseres Büros primär die finanziellen Argumente und der bereits zweimal gefällte Entscheid des Rates wiederfinden, möchte ich doch darauf hinweisen, was die nicht monetär begründbaren Argumente hinter dieser Haltung sind. Dazu liefert einmal mehr die jüngste Vergangenheit Anschauungsunterricht. Ende November ist einmal mehr das Rating der Nationalräte publiziert worden. Darin werden die Ratsmitglieder einer Vieh-Ausstellung oder auch einem Miss- oder Mister-Wettbewerb gleich vorgeführt. Man liegt zwischen minus 10 und plus 10 und ist mehr oder weniger weit vom Medianwert entfernt; das wäre bei uns unter Berücksichtigung des neutralisierten Präsidenten die Nummer 23. Jeweils 22 von uns müssten sich gefallen lassen, sich als Linke beziehungsweise Rechte zu rühmen oder zu disqualifizieren, wie immer sie das sehen, wobei es dann Sache irgendwelcher Politologen wäre, die sich als selbsternannte Schiedsrichter aufspielen, festzulegen, was unter links und rechts zu verstehen wäre.

Völlig ausser Acht gelassen würde bei dieser parlamentarischen Einreihung, dass wir hier nicht allein unsere eigenen Interessen oder diejenigen unserer Parteien vertreten, sondern immer eben auch die Anliegen unserer Kantone in unsere Entscheide einzubeziehen haben, und dies unabhängig davon, ob ein kantonales Anliegen eher links oder eher rechts des Parteienspektrums anzusiedeln ist.

In der Analyse dieser Rating-Ergebnisse ist selbst von den Journalisten auf die Gefahr hingewiesen worden, dass eine Erfassung und eine Publikation der Abstimmungsergebnisse das Abstimmungsverhalten in der Chambre de Réflexion sehr wohl beeinflussen könnten, da damit ein zusätzlicher Druck auf die Ständeräte ausgeübt werden könnte, sich der Parteidisziplin zu beugen, was - gemäss einem Artikel der "NZZ", hören Sie gut hin - "der Qualität der Politik bekanntlich nicht zugute kommt".

Welchen Druck gewisse Medien auf das Parlament auszuüben versuchen, zeigen auch die Diskussionen bei der derzeitigen Tierschutzgesetzgebung nach dem tragischen Todesfall eines Kindes. Hier hat geradezu eine Hetze gegen die freie Meinungsbildung einer Parlamentarierin oder eines Parlamentariers stattgefunden, die dazu führte, dass sich derjenige, der sich mit guten Gründen für ein anderes, vielleicht ebenso zielführendes Vorgehen der Gesetzgebung entschied, als es die Medien wollten, am anderen Tag öffentliche Schelte gefallen lassen musste. [PAGE 1203]

Behalten wir in dieser Chambre de Réflexion die Freiheit, möglichst frei von äusseren Pressionen möglichst so zu entscheiden, wie wir dies wollen. Jede Bürgerin und jeder Bürger, Journalisten eingeschlossen, sind frei, uns zu fragen, wie wir gestimmt haben, wenn sie es nicht selber gesehen haben. Was zugegebenermassen mit einer etwas geringeren Transparenz verbunden ist, machen wir in diesem Saale mit einer dadurch verbesserten zwischenmenschlichen Atmosphäre, mit einer besseren und offeneren Gesprächskultur, mit einer unabhängigeren und weniger von aussen beeinflussten persönlichen Entscheidfindung und mit etwas weniger Partei-, dafür mit wesentlich mehr Sachpolitik wett.

Ich bitte Sie, bei der in diesem Rat bewährten Politikkultur zu bleiben. Das Büro des Ständerates beantragt Ihnen mit 4 zu 1 Stimmen, diese Motion abzulehnen.