Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-12-15
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-12-15
Wortprotokoll
Vielleicht auch noch zur Beruhigung Folgendes: Diese Interpellation wurde am 4. Oktober 2005 eingereicht, und exakt ab dem 4. Oktober ist der Bär nicht mehr gesehen worden. Es ist offensichtlich, dass er aufgrund dieser Interpellation sehr erschrocken ist und das Weite gesucht hat. Das bedeutet auch, dass wir während der Session in Flims nicht unbedingt damit rechnen müssen, dass er auftaucht. Aber wir haben dafür das Konto "Prävention/Herdenschutz". Das heisst, wir könnten aus dem Konto "Prävention/Herdenschutz" vielleicht Massnahmen zum Schutz des Parlamentes treffen, wenn es in Flims tagt. Nur muss ich sagen, dass dieses Konto "Prävention/Herdenschutz" in der Budgetdebatte um eine halbe Million gekürzt worden ist, und zwar auf einen Antrag Darbellay im Nationalrat hin. Also, wir müssen sehen, wie wir diesbezüglich miteinander zurande kommen. (Heiterkeit)
Nun ist es aber so, dass wir, sobald bekannt wurde, dass der Bär sich an Schafen verlustierte, eine Absprache zwischen dem Buwal und dem Kanton Graubünden gemacht haben, und zwar haben wir dort gemäss der heutigen Gesetzgebung volle Handlungsfähigkeit garantiert. Oberstes Ziel ist selbstverständlich die Sicherheit des Menschen. Sie haben gefragt, wer eigentlich die Entscheidungshoheit habe. Es ist so, dass der Kanton entscheidet, der Bund hat aber ein Vetorecht. Da kann ich Ihnen klar sagen: Wenn der Kanton in [PAGE 1202] einem solchen Fall entscheidet, der Bär müsse zum Abschuss freigegeben werden, dann wird der Bund nie ein Veto einlegen, obwohl er das könnte. Ich kann mir das nicht vorstellen. Wir würden doch nicht die Verantwortung übernehmen wollen. Wenn dann ein Unglück zulasten eines Menschen geschähe, müssten wir wegen dieses Vetos noch die Verantwortung tragen.
Gestützt auf diese Absprache - die reicht im Moment vollkommen, umso mehr, als der Bär ja jetzt gar nicht mehr und im Winter ohnehin nicht zu erblicken ist - werden wir dieses Konzept rechtzeitig für das nächste Jahr erstellen. Wie ich gesagt habe: Die Sicherheit des Menschen hat dort in jedem Falle Vorrang.
Was den Schadenersatz angeht: Wir sind zu Schadenersatz im Verhältnis 80 zu 20 verpflichtet. Dort, wo ein Schaden wegen des Bären entstanden ist, müssen wir den entsprechenden Beitrag bezahlen. Etwas anderes ist zum Teil die Beweisfrage; nicht jedes Schaf, das über einen Felsvorsprung sprang, ist wegen des Bären dort hinuntergesprungen. Weil der Bund im Zusammenhang mit dem Bären schadenersatzpflichtig wird, besteht natürlich eine gewisse Gefahr, dass solche Ansprüche geltend gemacht werden. In jedem einzelnen Fall muss geprüft werden, ob es wahrscheinlich ist, dass der Bär an diesem Unglück schuld ist.
Etwas freier sind wir bei den präventiven Massnahmen. Wie gesagt, dort wurden uns die Mittel massiv gekürzt. Aber wir hätten an sich ein Interesse, auch präventive Massnahmen wie Herdenschutz tatsächlich zu bezahlen.