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Rutschmann Hans · Nationalrat · 2006-03-06

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-06

Wortprotokoll

Die Begründung für die Aufhebung dieses Artikels ist eine ähnliche wie jene zu Artikel 23. Heute sind Technik und Sicherheit im Bereich der Tankanlagen auf einem sehr hohen Stand. Eine entscheidende Weiterentwicklung auf diesem Gebiet ist kaum mehr vorstellbar und absehbar. Es ist deshalb nicht notwendig, dass die Kantone bezüglich Konstruktionsmaterial oder technischer Ausgestaltung der Tankanlagen noch zusätzliche Vorschriften erlassen müssen. Auch von dieser Aufgabe können die Kantone entlastet werden.

Ich bitte Sie, den Minderheitsantrag abzulehnen.