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Brunner Toni · Nationalrat · 2006-03-06

Brunner Toni · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-06

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion ist für Eintreten und für Zustimmung zum Entwurf gemäss der Mehrheit. Eigentlich ist dies hier im Parlament ein seltener Augenblick, da wir uns tatsächlich mit einer Deregulierungsvorlage befassen. Ich erlebe das in diesem Saal eigentlich nicht allzu häufig. Daher möchte ich diesen Moment auch auskosten.

Aber ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich habe bei meiner Vorrednerin, Frau Bader, jetzt gerade gestaunt; sie sagte, bei Artikel 22 werde die CVP-Fraktion die Minderheit unterstützen. Soweit ich das in Erinnerung habe, war das in der Kommission noch nicht so - ja schon, teilweise, oder? Auf jeden Fall muss ich Ihnen sagen: Überall dort, wo man wieder regulieren will, sind diejenigen Leute hier im Parlament offensichtlich nicht mehr in der Mehrheit, die das Jahr hindurch gerne durch das Land wandern und sagen, wir müssten eigentlich die Gesetze abbauen, es brauche ein bisschen weniger Vorschriften. Bei dieser Abstimmung wird es sich [PAGE 19] weisen, ob wir tatsächlich ein bisschen deregulieren wollen oder nicht.

Die Änderung des Gewässerschutzgesetzes bringt einen Aufgabenverzicht des Bundes mit sich und ist in mehrfacher Hinsicht zu begrüssen. Dass das ehemalige Buwal, das jetzige Bafu, dazu einige Stellen einzusparen hat, ist an sich allein schon Grund genug, dieser Gesetzesrevision zuzustimmen. Den Inhabern von Tankanlagen ist zuzumuten, dass sie, ohne dass ihnen der Staat ständig neue Kontrollen vorschreibt, ihre Anlagen in Eigenverantwortung überwachen, kontrollieren und prüfen lassen. Es ist ja in ihrem ureigensten Interesse, dass die Anlagen in tadellosem Zustand sind. Sonst müssten Sie mir einen Hauseigentümer oder einen Tankanlagenbesitzer zeigen, der wissentlich und mit Absicht in diesem Bereich nicht die erforderliche Sorgfalt walten lässt.

Dazu kommt, dass in den letzten Jahrzehnten strenge gesetzliche Anforderungen dafür gesorgt haben, dass alle erdenklichen Schutzvorkehrungen für bestehende und auch für neue Tankanlagen getroffen wurden. So sind undichte Tankanlagen oder die sogenannten Flüssigkeitsverluste heute praktisch unmöglich, weil man das auch auf Verordnungsstufe so geregelt hat. Es sind doppelwandige Tankanlagen vorgeschrieben; wer keine Doppelwand hat, muss mindestens noch zusätzlich eine Wanne um das Auffanggefäss oder um das Inhaltsgefäss haben. Sie müssen wissen, dass hier alles doppelt und noch fast mehr abgesichert ist.

Wir müssen doch auch die Realität sehen. Lecke Tanks, das wird sogar zugegeben, auch in den begleitenden Berichten, sind heute in der Schweiz praktisch keine Unfallursache mehr. Gibt es noch vereinzelt Probleme im Umgang mit Tankanlagen, so ist das in aller Regel auf menschliches Versagen zurückzuführen, zum Beispiel, wenn überfüllt wird. Das hat alles direkt eben nichts mit den Sicherheitsvorkehrungen, die vorgeschrieben sind, zu tun. Das kann man auch mit Vorschriften und auch mit neuen Bundesgesetzen nicht verhindern. Wenn menschliches Versagen im Spiel ist, dann kann man das gesetzlich nicht regeln.

Realistischerweise muss also festgehalten werden, dass vom Bund gesetzlich vorgeschriebene Kontrollintervalle, wie sie offenbar jetzt auch die CVP-Fraktion will, effektiv einer Überreglementierung gleichkommen, weil man mit dieser Revision genau das eben nicht mehr möchte. Wir halten fest, dass der technische Entwicklungsstand der Anlagen und Bauten hervorragend ist - auch bei Neubauten. Es kann ja niemand bestreiten, dass sowieso qualitativ hochstehende Bestimmungen und Vorschriften vorhanden sind, dass eine Branche existiert, die eben auch von diesen Revisionen lebt. Da muss mir doch niemand sagen, dass diese Branche das nicht auch regeln kann, wenn das der Bund nicht vorschreibt. Diese Kontrollen, in welchem Turnus auch immer, werden durchgezogen werden, aber man muss das halt selber organisieren. Das Interesse und Bewusstsein - das ist für mich das Hauptargument - eines jeden Tankanlagenbesitzers dafür ist Voraussetzung genug, dass dieser Änderung des Gewässerschutzgesetzes zugestimmt werden kann.

Erlauben Sie mir aber zum Abschluss noch eine Bemerkung. Ich wundere mich schon über das Schreiben - das jetzt auch Herr Aeschbacher noch erwähnt hat - der Baudirektorin des Kantons Zürich, die ja immerhin freisinnig ist. Sie schreibt uns, dass sie eigentlich im Grundsatz diese Revision unterstütze, aber dass sie einerseits die Beibehaltung des Tankkatasters für die Kantone wolle und dass anderseits die Anlageninhaber auch künftig zu den erforderlichen periodischen Kontrollen aufgefordert und allfällige festgestellte Mängel fachgerecht behoben werden sollten. Sie will also auch die Kontrollintervalle im Bundesgesetz wieder regeln. Wenn ich Artikel 22 Absatz 5 lese, ist für mich gewährleistet, dass die Meldung von Tankanlagen bei Erstellung, Änderung und Aufgabe nach Anordnung der Kantone erfolgen muss; das ist jetzt in der Vorlage drin, Sie müssen das nachlesen. Dem Anliegen ist meiner Ansicht nach Rechnung getragen. Wenn ich Artikel 22 Absatz 3 lese, sehe ich, dass gewährleistet ist, dass die Branche Kontrolle, Wartung usw. bei Tankanlagen aufrechterhalten kann. Also, wo ist denn hier das Problem, dass man dieser Deregulierung nicht zustimmen will? Ich vermute halt, dass da womöglich von einigen wieder gewisse Interessen, vielleicht auch direkt aus der Branche, vertreten werden müssen. Aber bitte akzeptieren Sie auch, dass wir in diesem Rat auch ein bisschen deregulieren sollten.