Teuscher Franziska · Nationalrat · 2006-03-06
Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2006-03-06
Wortprotokoll
Die Unwetterkatastrophe vom letzten August ist wohl noch allen in Erinnerung. Es war für die betroffenen Gebiete sehr hilfreich, dass sie über einen Kataster der Tankanlagen verfügten. Ohne Kataster sind die Wehrdienste in einem solchen Unwetterfall aufgeschmissen.
Wenn das Bundesamt für Umwelt, wie mit der vorliegenden Gesetzesrevision beabsichtigt, keine Tankabteilung mehr hat, besteht die Gefahr, dass 26 Kantone eigene, weniger effiziente und weniger wirksame Lösungen anstreben werden - 26-mal! Eine solche Wurstelei kann sich fatal auf den präventiven Gewässerschutz auswirken. Man hat das Bundesamt für Umwelt praktisch gezwungen, aus dieser sinnvollen Tätigkeit auszusteigen, weil man in diesem Amt Stellen streichen will. Dem Bafu wurde mit dem Sparprogramm 2003 der Auftrag erteilt, Stellen abzubauen. Darum beschlossen die Verantwortlichen, sich vollständig aus der Kontrolle der wassergefährdenden Flüssigkeiten und Tankanlagen zurückzuziehen. Daraus ist diese Vorlage entstanden, welche eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes und die Aufhebung der Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten vorsieht.
Die grüne Fraktion hält diese Revision für falsch und verfehlt, weil man ausschliesslich auf das Prinzip der Selbstkontrolle und Eigenverantwortung setzt. Wir beantragen daher, nicht auf diese Vorlage einzutreten.
Jeder Hausbesitzer soll selber und quasi freiwillig für eine genügende Wartung und Instandstellung seiner Tankanlagen sorgen. Das funktioniert nie und nimmer, genauso, wie es auch in allen anderen Bereichen nicht funktioniert. Es muss nicht einmal schlechter Wille der Tankhalter sein, aber die Wartung kann man z. B. schlicht und einfach vergessen. Überlegen Sie sich einmal selber, wie viele unter Ihnen die Winterreifen am Auto zu spät oder gar nicht montieren, weil sie es schlicht und einfach vergessen. Darum gibt es heute sogar Bestrebungen, ein Winterreifenobligatorium im Gesetz zu verankern. Oder wie mancher würde es in diesem Land schlicht vergessen, seine Steuererklärung einzureichen oder den Behörden eine Adressänderung mitzuteilen, wenn niemand da wäre, der das kontrollieren und anmahnen würde? Die grüne Fraktion findet es daher reichlich blauäugig, wenn die Bürgerlichen uns jetzt weismachen wollen, ein Gesetz werde auch ohne systematische Kontrollen eingehalten und befolgt. Was, glauben Sie, würde wohl passieren, wenn beim Autofahren die Promillegrenze nicht ab und zu von Polizeikontrollen gecheckt würde? Ein immer grösser werdender Teil der Automobilisten würde sich keinen Deut mehr um etwas wie die Promillegrenze kümmern und kurzerhand unter Alkoholeinfluss losbrausen.
Der Deregulierungswahn führt direkt ins Chaos. Zu Zeiten der Höhlenbewohner brauchte es effektiv keine staatlichen Regeln, aber in unserer hochkomplexen Industriegesellschaft, in der Millionen von Menschen mit unterschiedlichsten Nutzungsansprüchen und -interessen auf engstem Raum leben, ist ein umfassendes staatliches Regelwerk einschliesslich der dazugehörigen Kontrollen unverzichtbar.
Die Schweiz brüstete sich bis anhin gerne damit, dass dank ihrer strengen Tankvorschriften das Risiko von Gewässerverschmutzungen durch undichte Tanks praktisch auf null gesunken sei. Dank dieser strengen Vorschriften ist z. B. MTBE als Antiklopfmittel im Benzin in der Schweiz kein [PAGE 17] Grundwasserproblem, dies im Gegensatz z. B. zu den USA, wo Tausende undichter Tanks im Erdboden liegen.
Wenn wir mit dieser Gesetzesänderung nun nur noch auf Selbstkontrolle und Eigenverantwortung setzen, laufen wir Gefahr, dass 300 000 Tanks in unserem Land nicht mehr kontrolliert und als Folge davon auch nicht mehr richtig unterhalten werden. Die wichtigen Vorschriften der Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdende Flüssigkeiten will man ersatzlos streichen. Diese Verordnung stellt das bisher modernste Vollzugsinstrument des Bundesamtes für Umwelt dar. Beim Rückzug des Bafu aus dem Tankwesen entsteht ein Vollzugsvakuum. Die Verordnung, um die es hier geht, wurde erst 1998 nach langer und aufwendiger Vorbereitung neu erlassen. Jetzt, nach nur acht Jahren, soll sie wieder aufgehoben werden, weil man sagt, sie sei nicht notwendig. Auch wenn die Zahl der Schadenereignisse seit 1998 gering ist, lässt sich ein Abbau nicht verantworten. Im Gegenteil, es gibt so wenige Schäden, weil wir strenge Vorschriften haben und deren Einhaltung auch kontrollieren. Dieser Meinung sind auch viele Kantone. Die Aufhebung der Verordnung im präventiven Gewässerschutz käme einer Rückkehr in die Sechzigerjahre gleich. Der Verzicht auf einen Tankkataster hätte unverantwortbare Folgen. Sämtliche Informationen über Lagerstandorte und gelagerte Flüssigkeiten gingen verloren und stünden bei Katastrophen wie Ölunfällen oder Überschwemmungen nicht mehr zur Verfügung. Zudem wäre ein einheitlicher Vollzug der Gewässerschutzvorschriften durch die Kantone nicht mehr gewährleistet.
Beim Bund könnte man zwar ein bis zwei Stellen sparen, man würde aber einen wichtigen Pfeiler des präventiven Gewässerschutzes torpedieren. Dabei mag ich eigentlich schon gar nicht ausrechnen, wie viel die Einsparung dieser ein bis zwei Stellen mit all dem Aufwand für die Aufhebung dieser Verordnung bereits gekostet hat. Die Millionenrechnung für die Folgen dieser kurzfristigen Sparerei werden unsere Nachkommen bezahlen, indem sie die Kosten der zunehmenden Tankschäden und Gewässerverschmutzungen berappen müssen. Dieses Sparen kostet mehr, als es uns einbringt, und zwar auch finanziell, nicht nur aus der Sicht der Umwelt.
Die grüne Fraktion beantragt daher, auf diese überflüssige und schädliche Vorlage nicht einzutreten.