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Bader Elvira · Nationalrat · 2006-03-06

Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-06

Wortprotokoll

Dem Buwal wurden im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 für den Bundeshaushalt spezifische Kürzungen im Personalbereich auferlegt. Der grösste Teil des Personalabbaus wird durch organisatorische Massnahmen im Buwal bzw. im Bafu realisiert. Es müssen aber zur Realisierung des Personalabbaus auch Aufgaben abgebaut und minimiert werden. Eine solche Aufgabenminimierung soll im Bereich der Tankanlagen vorgenommen werden. Dies bedingt eine Änderung des Gewässerschutzgesetzes.

Der Bundesrat will die Vorschriften über die Anlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten vereinfachen. Die Bewilligung der Revisionsunternehmen durch die kantonalen Behörden wird gestrichen. Die Eigenverantwortung der Anlageninhaber wird verstärkt, was wir von der CVP nicht unbedingt begrüssen. Wichtige allgemeine Grundsätze wie Qualitätssicherung, Stand der Technik und Meldepflicht werden auf Gesetzesstufe festgehalten. Die Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten mit ihren detaillierten Vorschriften wird aufgehoben.

Die CVP unterstützt im Grundsatz die Teilrevision des Gewässerschutzgesetzes. Sie will aber auch hier nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Wichtig scheint aber für unsere Fraktion, dass auch in Zukunft die Interessen der Anlageninhaber, des Gewässerschutzes und die Interessen Dritter möglichst effizient gewahrt werden.

Die CVP-Fraktion wird auf die Revision eintreten, wird aber bei Artikel 22 der Minderheit zustimmen, was wir später noch begründen werden.

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