Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2006-03-06
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2006-03-06
Wortprotokoll
Der Grundsatz der Grundversorgung in unserem Land ist vollkommen unbestritten. Er ist im Gegenteil Bestandteil unseres Staatsverständnisses. Er ist zum Teil ein ungeschriebener Grundsatz, zum Teil aber sogar ein ausdrücklich geschriebener Grundsatz, wenn ich an Artikel 43a der Bundesverfassung denke, in dem steht: "Leistungen der Grundversorgung müssen allen Personen in vergleichbarer Weise offen stehen." Das steht schon da. Und wenn es nicht dastehen würde, würde es ohnehin gelten.
Sie können uns beauftragen, nochmals einen solchen Artikel zu formulieren. Aber die wirkliche Lackmusprobe der Grundversorgung werden alle einzelnen Fragen sein. Denken Sie zum Beispiel an die Frage der Breitbandanschlüsse der Telekommunikation. Denken Sie an die ausführlichen Diskussionen, die Sie über das Poststellennetz geführt haben, in denen die Frage war, ob ein Weiler noch ein Dorf ist oder nicht und ob er täglich bedient werden muss. Oder denken Sie an die Diskussionen, ob das Nationalstrassennetz endlich fertig gestellt werden soll oder nicht. Dort geht es um die Grundversorgung - um ihre politische Bedeutung.
Auch hier sitzt der Teufel im Detail, nicht im Grundsatz. Von daher erachten wir es als überflüssig, einen neuen Verfassungsartikel zu machen - aber im Wissen, dass die Grundversorgung ein wichtiges staatspolitisches Element, eine tragende Säule unseres Staates ist.