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Bezzola Duri · Nationalrat · 2006-03-06

Bezzola Duri · Nationalrat · Graubünden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-06

Wortprotokoll

Die Motion der KVF des Ständerates verlangt vom Bundesrat, dass er der Bundesversammlung einen allgemeinen Verfassungsartikel über die Grundversorgung vorlegt. Dieser soll den im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs eingeführten Artikel 43a ergänzen. Weiter soll die neue Bestimmung offen ausgestaltet werden und auf eine abschliessende Aufzählung der betroffenen Sachbereiche verzichten, jedoch am Prinzip der Nachhaltigkeit gemäss Artikel 73 der Bundesverfassung festhalten.

Ihre vorberatende Kommission empfiehlt Ihnen mit 12 zu 8 Stimmen, die Motion anzunehmen. Der Ständerat hat die Motion im Juni 2005 mit 30 zu 3 Stimmen angenommen. Der Begriff Grundversorgung bzw. Service public hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung zugenommen, vor allem seit der Umsetzung der Liberalisierungsmassnahmen in den Bereichen öffentlicher Verkehr, Post und Telekom. Bei der Grundversorgung geht es um Dienstleistungen im öffentlichen Interesse, die jedoch nicht zwingend vom Staat zu erbringen sind. Es geht darum, dass man Dienstleistungen nach bestimmten Dimensionen politisch definiert. Ein leistungsfähiger Service public ist eine zentrale Voraussetzung für die Lebensqualität der Bevölkerung und für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft im ganzen Land. Eine funktionierende Grundversorgung leistet damit einen wesentlichen Beitrag an den sozialen und regionalen Zusammenhalt der Schweiz.

Wenn solche Grundsätze bestehen und nicht umstritten sind, muss man diese auch umsetzen. Aussagen sogenannter Denkfabriken, die die Schweiz in gute Regionen und Regionen, die vielleicht noch geduldet werden, aber eher hinderlich sind, aufteilen wollen, verunsichern die Menschen vor allem in den "geduldeten" Regionen, und deren gibt es in unserem Land bekanntlich viele.

Das Stadt-Land-Gefälle, die Berg-Tal-Unterschiede nehmen zu. Gleichzeitig erhöht sich die Konzentration, und damit nehmen auch die Agglomerationsprobleme zu. Die Diskussion rund um das Projekt Infrastrukturfonds zur Finanzierung des Agglomerationsverkehrs zeigt dies eindrücklich. Diese Entwicklungen führen zu einer Abwanderung und damit zur [PAGE 12] Entvölkerung in vielen Teilen unseres Landes. Damit nimmt die Bedeutung einer funktionierenden flächendeckenden Grundversorgung zu. Die Diskussion im Zusammenhang mit der Zukunft der Swisscom zeigt eindrücklich, dass eine funktionierende Grundversorgung ein zentrales, ernstzunehmendes Anliegen der gesamten Bevölkerung in unserem Land ist. Die Mehrheit der Kommission unterstützt vor allem angesichts des zunehmenden Stadt-Land-Gefälles die Motion des Ständerates. Sie will ein positives Zeichen für den regionalen und sozialen Zusammenhalt im ganzen Land setzen.

Die Minderheit der Kommission und auch der Bundesrat erachten den bestehenden Artikel 73 der Bundesverfassung und den im Rahmen des neuen Finanzausgleichs neugeschaffenen Artikel 43a für ausreichend. Anlässlich der Debatte im Ständerat ist auch der Bericht des Bundesrates vom 23. Juni 2004, welcher das Verhältnis zwischen einem neuen Artikel in der Bundesverfassung über die Grundversorgung und dem Artikel 43a, NFA, umschreibt, eingehend diskutiert und zur Kenntnis genommen worden. Nach dieser eingehenden und vertieften Diskussion hat der Ständerat die Motion klar mit 30 zu 3 Stimmen angenommen.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommissionsmehrheit, die Motion anzunehmen und den Minderheitsantrag abzulehnen.