Weigelt Peter · Nationalrat · 2006-03-06
Weigelt Peter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-06
Wortprotokoll
Ich möchte nicht weiter ausholen, sondern nur noch ergänzen, was Kollege Jermann bereits ausgeführt hat, und zwar zurückgreifend auf die Debatte im Ständerat in der letzten Session.
Dass das Thema Klarheit in einer Gesetzgebung hohe Priorität hat, sollte selbstverständlich sein. Umso erstaunlicher ist es, dass Bundespräsident Leuenberger im Ständerat damals die Aussage gemacht hat, dass eben gerade wichtig sei, dass ein kleiner schweizerischer Anbieter einem grossen ausländischen Anbieter gleichgestellt ist. Wer die Systematik des RTVG kennt, weiss, dass in Artikel 61 die Kriterien definiert sind, aber eben nicht abschliessend, nicht genau, insbesondere was den Begriff "nichtdiskriminierend" anbelangt. Denn ein Schweizer Anbieter wird in der Regel immer eine Konzession und damit auch eine privilegierte Verbreitung haben. Es wird also nie zu einer Auseinandersetzung zwischen einem grossen europäischen und einem kleinen Schweizer Veranstalter kommen.
Erlauben Sie mir, Kollege Schweiger zu zitieren, der dazu im Ständerat Folgendes gesagt hat: "Wenn wir bezüglich der Interpretation des Begriffes 'Diskriminierung' Klarheit schaffen wollen, müssen wir ausdrücklich sagen, unter welchen Voraussetzungen wir welches Verhalten als 'nichtdiskriminierend' beurteilen." Weiter sagt Herr Schweiger korrekt: "Wir schaffen damit nicht mehr und nicht weniger als Rechtssicherheit." Artikel 69a bietet die Möglichkeit, diese Rechtssicherheit zu schaffen.
Ich bitte Sie, dem Artikel entsprechend zuzustimmen und damit der Mehrheit der Kommission zu folgen.