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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2006-03-07

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-07

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion begrüsst die Revision des Anlagefondsgesetzes, insbesondere die Ausweitung auf neue Formen der kollektiven Kapitalanlage und die Differenzierung zwischen Normalanlegern und qualifizierten Anlegern, und sie steht auch hinter einem verbesserten Anlegerschutz. Dieser darf allerdings nicht derart weit gehen, dass die Kosten für kollektive Kapitalanlagen derart ansteigen, dass solche Anlagen für Kleinanleger zu teuer werden und dass solche Anlageformen letztlich nur noch betuchten, qualifizierten Anlegern offen stehen.

Der Anlegerschutz, den Frau Leutenegger Oberholzer sucht, heisst im Klartext: Sparheft auf Kantonalbanken und Postcheckkonti; es gibt eben auch im Anlagebereich noch eine Selbstverantwortung. Vielleicht wäre es besser, man würde auch einmal in der Schule etwas über Kapitalanlagen lernen, statt Prospektvorschriften und Ähnliches zu machen. Das Gesetz darf auch nicht dazu missbraucht werden, um unter dem Deckmantel "Anlegerschutz" ideologisch gefärbte Corporate-Governance-Vorstellungen durchzusetzen.

Der ursprüngliche Zweck der Revision, nämlich den Finanzplatz Schweiz international wieder wettbewerbsfähig zu machen, wurde meines Erachtens aber mit diesem Gesetz weitgehend verfehlt. Zurückholen werden wir mit dem KAG keines der verlorenen Geschäfte. Wir müssten schon wesentlich grosszügigere Steuerbedingungen schaffen, bis wir z. B. Beteiligungsgesellschaften mit variablem Kapital, die ihren Sitz in der Karibik haben, wieder zurückholen könnten. [PAGE 52] Dort zahlen sie beispielsweise, unabhängig von der Grösse der Sondervermögen, 1500 Dollar jährliche Steuern.

Auch andere Länder haben in der letzten Zeit ihre Gesetze verbessert. Wenn ich z. B. die Revision in Liechtenstein betrachte und sie mit unserer Revision vergleiche, dann stelle ich fest, dass die Schweiz schon vor Inkrafttreten des KAG bereits wieder im Rückstand liegt. Auch in Luxemburg spricht man davon, auf kollektiven Kapitalanlagen eine befreiende, einmalige Abschlagssteuer in der Höhe von 10 Prozent einzuführen. Wenn dies tatsächlich umgesetzt wird, dann können wir bereits den nächsten Rückschlag für unseren Fondsplatz erleben; das Geschäft wandert selbstverständlich nach Luxemburg.

Ich bin auch positiv überrascht, dass selbst im Koalitionsvertrag der deutschen SP mit der CDU eine beschleunigte Einführung von Real Estate Investment Trusts, das heisst von steuerbegünstigten Immobiliengesellschaften, gefordert wird. Auch hier verpasst die Schweiz wiederum den Zug. Ich habe gerade gestern festgestellt, dass eine unserer grossen Immobilienfirmen nun einfach im Ausland eine Tochtergesellschaft mit dem Zweck gründet, steuergünstig in Immobilien anlegen zu können. Auch hier verlieren wir wieder Arbeitsplätze.

Einige Vorschläge, die aus der Ämterkonsultation hervorgingen, waren praxisfremd. Wenn sie in die Gesetzgebung eingehen würden, wäre die Schweiz mit dem neuen Gesetz sogar noch schlechter gestellt als ohne Revision. In der Kommission haben wir die grössten Mängel der Revision eliminiert. Dazu gehört unter anderem die Unterstellung von strukturierten Produkten, aber auch die Pflicht zu Namensaktien. Eine Unterstellung von strukturierten Produkten unter das KAG würde schlicht und einfach das Ende dieser Geschäftssparte in der Schweiz bedeuten. Dieses Geschäft wäre sehr rasch abgewandert. Hier geht es nicht nur um grosse Gewinne für die Banken, sondern auch um Steuererträge und um Hunderte von qualifizierten Arbeitsplätzen. Für uns wäre ein Zurückkommen auf die Unterstellung ein Grund zur Ablehnung des gesamten Gesetzes. Die generelle Pflicht zu Namensaktien bedeutet nicht nur zusätzliche Kosten, die letztlich die Kleinanleger zu tragen haben, sondern auch keine zusätzliche Hilfe im Kampf gegen die Geldwäscherei, denn Fonds können nur über Banken ausgegeben werden, die sowieso dem Geldwäschereigesetz unterstehen.

Die mit steuerlichen Aspekten verbundenen Wünsche des Finanzplatzes insbesondere im Immobilienbereich wurden in diesem Gesetz absichtlich nicht behandelt, weil man vorerst die formellen Neuerungen behandeln wollte, um per 2007 EU-kompatibel zu sein. Dieser künstliche Zeitdruck ist eigentlich unnötig, denn auch wenn unser KAG EU-konform ist, bedeutet das noch lange nicht, dass es eine Verkaufslizenz für Schweizer Fondsprodukte in der EU gibt. Da im KAG keine steuerlichen Konzessionen gemacht wurden, erübrigt sich auch die vom Bundesrat vorgesehene neue Anlagefondsform der Sicaf, da diese nicht steuertransparent wären. Steuertransparenz bedeutet, dass die mit Sicaf erzielten Kapitalgewinne ebenfalls steuerfrei wären, wie das bei jedem normalen Aktienfonds der Fall ist. Diese Konzession wurde nicht gemacht, weshalb die Schaffung von Sicaf eine Totgeburt wäre. Wir brauchen aber keine Platzhalter in unseren Gesetzen. Die Schaffung von Sicaf hätte auch zur Folge, dass die heutigen Beteiligungsgesellschaften hätten zwangsumfirmiert werden müssen, und das scheint mir für eine Gattung von Gesellschaften mit einem Börsenwert von weniger als 10 Milliarden Franken übertrieben zu sein. Es hätte dazu geführt, dass man Inhaber- in Namensaktien hätte umtauschen müssen. Es hätte zu teuren Rückrufaktionen geführt, aber es hätte auch eine sonderrechtliche Aufsicht und zusätzliche Prospekt- und Berichtszwänge gegeben. Deshalb bin ich nach wie vor der Meinung, diese Anlageform gehört nicht in das Gesetz.

Ebenfalls aus Zeitgründen - und damit möchte ich schliessen - wurde auf eine KAG-Unterstellung der Anlagestiftungen für Personalvorsorge vorderhand verzichtet. Ich bedauere das eigentlich, denn es gibt nichts Klassischeres als solche Anlagestiftungen, gewissermassen Anlagefonds für Pensionskassen, die eigentlich von der kollektiven Anlageidee profitieren könnten. Aber auch hier lastete der Zeitdruck, und hier vertraue ich einfach auf den Bundesrat und die Verwaltung, dass sie ihr Versprechen halten, dass wir auf diesen Aspekt noch einmal in einer separaten Vorlage zurückkommen werden. Insgesamt wird die Vorlage leider nicht ganz so steuereffizient sein, wie ich mir das gewünscht hätte, damit wir wirklich wieder mit der Weltspitze mithalten können.

Aber die SVP-Fraktion wird dennoch auf die Vorlage eintreten, denn es ist immer noch besser, wenn wir den Abstand zur Weltspitze etwas verringern, als wenn wir überhaupt keine Fortschritte machen.