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AB 62658

Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-07

Wortprotokoll

Zuerst ein paar Bemerkungen zum wirtschaftlichen Umfeld. Wenn wir uns den schweizerischen Fondsmarkt ansehen, bietet sich ein zwiespältiges Bild: Einerseits können wir betreffend gesetzliche Rahmenbedingungen durchaus Punkte für uns verbuchen. Andererseits gibt es im Fiskalbereich deutliche Nachteile wie beispielsweise die Verrechnungssteuerproblematik bei der Thesaurierung von Erträgen, die klar negativ zu Buche schlägt. Der Finanzstandort Schweiz ist immer häufiger mit Tendenzen der Auslagerung der Fondsproduktion nach Luxemburg und des Reimports von Fondsprodukten konfrontiert. Das musste inzwischen sogar der kleine Anleger zur Kenntnis nehmen. Wollen wir aber in umgekehrter Richtung unsere schweizerischen Produkte im Fondsbereich im EU-Raum vertreiben, verhindern gesetzliche und strukturelle Barrieren die dafür nötige Freizügigkeit.

Nun zur Revision, zum KAG: Das Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen verfolgt gemäss seinem Zweckartikel ein doppeltes Ziel: Einerseits will es die Anleger schützen - das kennen wir bereits - und andererseits neu auch den Schutz der Funktionsfähigkeit des Marktes sicherstellen. Damit kann sich die FDP-Fraktion einverstanden erklären, sie möchte aber zu beiden Zwecken gewisse Dinge präzisieren. Das KAG soll nur Anleger schützen, die den Schutz auch brauchen und wünschen. Schutz der Funktionsfähigkeit des Marktes muss gleichzeitig Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Standort für die Produktion und den Vertrieb von Produkten für die kollektive Kapitalanlage heissen. Konsequenterweise müssen wir deshalb neue Wettbewerbsnachteile durch übermässige Regulierungen vermeiden und bestehende Konkurrenznachteile konsequent beseitigen.

Die Totalrevision der Anlagefondsgesetzgebung und die Konzeption des Vorschlages werden von der FDP-Fraktion begrüsst. Namentlich zu erwähnen sind die Einführung gesellschaftsrechtlicher Formen von Anlagefonds wie Anlagegesellschaft und Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen sowie die Differenzierung des Anlegerschutzes nach dem unterschiedlichen Schutzbedürfnis verschiedener Anlegerkategorien. Unter dem Stichwort "Liberalisierung" hervorzuheben ist die Einführung der Aktiengesellschaft mit variablem Aktienkapital sowie der Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen in Anlehnung an die angelsächsische "limited partnership" zur Förderung von Risikokapital. Diese Neuerungen könnten sich positiv auf den Fondsplatz Schweiz auswirken, weil man es hier mit zukunftsträchtigen Marktnischen zu tun hat.

Die vorberatende Kommission hat darüber hinaus wettbewerbsstärkende Änderungen vorgenommen, die zu begrüssen sind: die Unterstellung unter das Gesetz, unabhängig von der Rechtsform, die Ausnahme von der Unterstellung für Investment- und Beteiligungsgesellschaften in Form von Aktiengesellschaften, keine Unterstellung der strukturierten Produkte, ausreichenden Spielraum bezüglich Festlegung der Mindestzahl von Anlegern. Ferner können Anteile weiterhin in Form von Inhaber- oder Namenspapieren ausgegeben werden.

Auf all diese Punkte werden wir in der Detailberatung noch zurückkommen. Ganz generell ist zu bemerken, dass die FDP-Fraktion sämtliche Anträge der Kommissionsmehrheit mit einer einzigen Ausnahme unterstützt. Die Ausnahme betrifft die öffentliche Werbung. Die im Entwurf vorgesehene [PAGE 51] Beweislastumkehr darf so nicht stehen bleiben, sie ist systemwidrig und unpraktikabel.

Ich fasse zusammen: Generell zu begrüssen sind die Wiederherstellung der Vereinbarkeit der schweizerischen Anlagefondsgesetzgebung mit den Regelungen der EU, der Ausbau des Anlagefondsgesetzes zu einer umfassenden Gesetzgebung über die kollektiven Kapitalanlagen, die Attraktivitätssteigerung und die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des schweizerischen Fondsplatzes sowie eine differenzierte Ausgestaltung und ein massvoller Ausbau des Anlegerschutzes durch zusätzliche Transparenz.

Ich bitte Sie namens der FDP-Fraktion, diesen weiteren Schritt in Richtung Stärkung unserer Standortattraktivität zu gehen und auf die Gesetzesrevision einzutreten.