Walker Felix · Nationalrat · 2006-03-07
Walker Felix · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-07
Wortprotokoll
Es ist nun verschiedentlich von einem "Vorstoss von Herrn Walker" gesprochen worden, sodass ich mich bemüssigt fühle, etwas dazu zu sagen. Jene, die mich kennen, wissen, dass ich nicht für Überregulierung eintrete, sondern im Gegenteil auch Vorstösse zur Verhältnismässigkeit der Regulierung gemacht habe. Immerhin muss die Regulierung qualitativ hochstehend sein. Gerade für international tätige Firmen, gerade für international tätige Banken mit einem komplexen Sortiment kann eine ausgezeichnete Regulierung ein zusätzliches Gütesiegel sein. Aber die Regulierung muss risikoadäquat sein.
Hier muss ich auf Martin Ebner zurückkommen, der jetzt wieder im "Anflug" ist. Es ist schon so: Die Geschichte von Martin Ebner, so schrecklich sie auch war, kann sich wiederholen, wenn wir bei der Regelung der Mehrheit bleiben. Bei Martin Ebner und Konsorten, ich will die jetzt nicht nennen, war einzig die BZ-Bank - die in Ordnung war, ein kleines Ding des ganzen Konglomerates - der Bankenaufsicht unterstellt. Der ganze Rest - die Visionen mit Anlagen in Milliardenhöhe - war es nicht.
Nun darf man einen einzigen Fall nicht verallgemeinern, aber wir sind es uns doch schuldig, dafür zu sorgen, dass sich solches nicht wiederholt. Es kann nicht sein, dass wir auf die Bankenkommission zugehen und sagen: Warum hat man nicht gehandelt? Und die Bankenkommission muss uns sagen: Ich konnte nicht, weil ihr mir die minimalen gesetzlichen Grundlagen nicht geschaffen habt. Es gab verschiedene parlamentarische Vorstösse in dieser Richtung, es gab die Expertenkommission Forstmoser. Forstmoser ist nicht gerade ein Linker. Sowohl Forstmoser als auch die Swiss Funds Association sprachen sich eindeutig für die Unterstellung dieser Geschäfte unter das KAG aus. Das Vernehmlassungsergebnis: relativ eindeutig für die Unterstellung.
Es gibt einen berühmten Grundsatz, den man gerne vorbringt: "Same business, same risks, same rules." Diesen halten wir hier nicht ein. Eine blosse Kotierung an der Börse sorgt lediglich für Transparenz, für die Offenlegung der Geschäftstätigkeit der Investmentgesellschaft. Sie ersetzt aber ausdrücklich keine prudenzielle Aufsicht in Bezug auf die Gewähr für einwandfreie Geschäftsführung - das wäre doch wohl ein Thema - oder auf die Einhaltung der Treue- und Sorgfaltspflichten. Nur durch eine Unterstellung unter die ständige prudenzielle Aufsicht können ein wirksamer Anlegerschutz sowie eine ausreichende Corporate Governance, über die wir so viel sprechen, erreicht werden. Internationale Regulierung entspricht dem, was wir gerne hätten, Gleichbehandlung ebenfalls.
Ich bitte Sie, meinem Postulat und dem Bundesrat, der sich diese Sache sicher sehr gut überlegt hat, zu folgen.