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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2006-03-07

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-07

Wortprotokoll

So klar ist das nicht, Frau Leutenegger Oberholzer, wie Sie das meinen. Nehmen Sie z. B. eine Schweizerhall, die ein grosses Portefeuille von Beteiligungen im Biotechbereich und in anderen Bereichen hat. Sie ist bei diesen Gesellschaften nicht aktiv in der Geschäftsleitung tätig; sie hat zwar auch eine kleine, aktive Gesellschaft im Chemiebereich, aber von der Natur her ist Schweizerhall eine Beteiligungsgesellschaft. Sie haben noch x andere Gesellschaften wie Pargesa usw., die Sie genauso gut zu den Beteiligungsgesellschaften rechnen könnten. Vergessen Sie nicht: Das Börsenreglement ist kein Bundesgesetz.