Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2006-03-07
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-07
Wortprotokoll
Es geht eine ansteckende Krankheit um in der Schweiz. Sie heisst aber nicht "Vogelgrippe", sondern sie heisst "Steuerentlastung für Reiche". Dieses Parlament bzw. die Mehrheit dieses Parlamentes hat die Seuche in die Welt gesetzt, genannt "Steuerpaket", und die Kantone sind angesteckt worden. Dort läuft es unter dem Begriff "Übergang zur degressiven Besteuerung". Wir selber planen mit der Unternehmenssteuerreform II eine Steuerentlastung von Aktienbesitz. Mit dieser Vorlage hier planen Sie - also die Mehrheit dieses Rates - ebenfalls eine Steuerbefreiung von Einkommen via Wertpapiere. Ich frage Sie: Warum eigentlich? Eine Antwort hat kürzlich Markus Rauh, Verwaltungsratspräsident der Swisscom, gegeben, der sich selber zu den Reichen zählt. Er hat gefragt: "Wer, wenn nicht die Reichen, soll denn eigentlich Steuern bezahlen?"
Aber ganz so offen will man das hier natürlich nicht erklären und auch nicht machen. Darum verwendet man für Gesetze wie dieses harmlose Begriffe wie "Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen". Wir nennen das Kind lieber beim Namen, es handelt sich hier um eine "Vorzugssteuer für Einkommen aus Wertpapieren" oder, noch etwas prägnanter formuliert: Es handelt sich hier um ein "Steuergeschenk für Grossverdiener".
Bisher galt doch die volle Besteuerung des Erwerbseinkommens abzüglich der AHV-Beiträge. Diese werden dann später via Rentensteuer eben auch zu 100 Prozent steuerlich erfasst. Nun soll neu gelten: Lohn in Form von Geld wird zu 100 Prozent besteuert, ein in Form von Aktien ausbezahlter Lohn wird zu 50 Prozent besteuert. Es sind also nicht mehr alle gleich vor dem Gesetz. Sie bauen mit diesem Gesetz eine Zweiklassengesellschaft. Sie besteht aus der grossen Mehrheit der Erwerbstätigen, die alles versteuern muss, und einer kleinen Minderheit von Erwerbstätigen, die eben nicht mehr alles versteuern muss. Sie werden verstehen, dass wir dazu weder Hand bieten wollen noch Hand bieten können.
Nun wird uns entgegengehalten, man legalisiere mit diesem Gesetz ja bloss die Praxis, wie sie sich in den Kantonen eingeschlichen hat. Es ist nicht zu bestreiten, dass sich diese Praxis eingeschlichen hat. Aber es gibt keinen Zwang und auch keinen Automatismus, diesen Missstand zu sanktionieren bzw. zu legiferieren. Man könnte den Missstand auch beseitigen, man könnte Steuergerechtigkeit herstellen, statt Ungerechtigkeit abzusegnen. Man könnte, nein, man müsste gerade umgekehrt legiferieren!
Herr Kaufmann hat uns in der Kommission geraten, wenn wir uns ein bisschen besser informieren wollten, sollten wir doch den Geschäftsbericht der Credit Suisse lesen. Herr Kaufmann, ich habe Ihren Rat befolgt und Folgendes festgestellt: Der CEO der Credit Suisse hat seit 2002 Millionen von Optionen als Lohnbestandteil bekommen, und er hat damit einen Wertzuwachs von 70 Millionen Franken erzielt. Im nächsten Jahr laufen diese Optionen ab, und das heisst, dass Herr Oswald Grübel von diesen 70 Millionen Franken Einkommen 35 Millionen Franken nicht wird versteuern müssen. Ich frage Sie: Finden Sie das in Ordnung? Deckt sich das mit Ihrem Verständnis von Steuergerechtigkeit? Mit unserem nicht!
Nun wird uns gesagt, wer mit Aktien bezahlt werde, gehe halt ein gewisses Risiko ein, dass die Aktien ihren Wert teilweise verlieren. Die langjährige historische Erfahrung belegt doch das Gegenteil - darum wirbt man sonst auch immer für Aktienbesitz. Die Aktienkurse steigen eher, als dass sie fallen, und selbst wenn sie fallen würden: Seit wann ist denn der Staat eine Risikoversicherung für bestimmte Formen von Einkommen? Der Kreis von Begünstigten ist ein sehr kleiner. Es handelt sich um die Topverdiener, um das oberste Kader. Dieses Gesetz animiert geradezu zur Entlöhnung mit Aktien, es legalisiert die Steuervermeidung. Daher müssen Sie damit rechnen, dass es, sollten Sie dieses Gesetz beschliessen, darüber eine Volksabstimmung geben wird, provoziert durch ein Referendum, das wir ergreifen werden.
Ich beantrage Ihnen Rückweisung. Sie können diese Volksabstimmung so vermeiden. Ich beantrage die Rückweisung aber vor allem aus einem Grund: Es fehlen uns fast alle wichtigen Informationen. Wir wissen nicht, wie gross der Kreis der Begünstigten ist; wir wissen nicht, wie gross die Steuereinbussen sind; wir wissen nicht, wie gross die Einbussen bei den zu bezahlenden Sozialversicherungsbeiträgen sind. All das ist unbekannt, und ich frage Sie: Ist das seriöse Gesetzgebung? Nein, das ist es nicht! Mit der Rückweisung verschaffen Sie uns die Chance, seriös zu legiferieren und dieses Gesetz so umzukehren, dass Steuergerechtigkeit hergestellt und nicht Steuerungerechtigkeit zementiert wird.