Schneider Johann N. · Nationalrat · 2006-03-07
Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-07
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion unterstützt die Mehrheit und lehnt die Anträge der Minderheit Leutenegger Oberholzer ab. Wir haben soeben gehört, dass die Minderheit die Mitarbeiteraktien erst nach Ablauf der Sperrfrist besteuern will. Die FDP-Fraktion ist nicht dieser Meinung. Schliesslich werden die Aktien dem Mitarbeiter zu Eigentum übertragen. Ab diesem Zeitpunkt ist er auch bereichert und dividendenberechtigt. Klar ist, dass die Sperrfrist die Verfügungsfreiheit des Mitarbeiters einschränkt. Dieser Verfügungssperre trägt Absatz 2 Rechnung, indem dort ein Diskont von 6 Prozent pro Sperrjahr über eine maximale Zeitspanne von zehn Jahren vorgesehen ist. Ich betone, dass sich Artikel 17b Absatz 2 auf die Aktien und nicht auf die Optionen bezieht. Dies tut dann Absatz 3; darüber werden wir noch sprechen.
Der zweite Satz von Absatz 1 schreibt vor, wie die steuerbare Leistung zu berechnen ist. Es handelt sich um einen steuerlich allgemein anerkannten Grundsatz. Ausgangspunkt ist der Verkehrswert. Das hat auch das Bundesgericht in seinem Entscheid vom 6. November 1995 bestätigt. Damals qualifizierte das Bundesgericht die Diskontierung des Verkehrswertes als einzig richtige Methode, was auch im entsprechenden Kreisschreiben seinen Niederschlag fand. In diesem Kreisschreiben wird auch der Einschlag von 6 Prozent pro Sperrjahr mit einer maximalen Laufzeit von zehn Jahren festgelegt.
Was wir also in Artikel 17b Absätze 1 und 2 vorfinden, ist keine neue Erfindung. Es entspricht der bisherigen Praxis. Weil diese Methode den Status quo darstellt, ist auch mit keinen steuerlichen Mindererträgen zu rechnen. Die überwiegende Mehrzahl der Mitarbeiterbeteiligungspläne sieht die Abgabe von Beteiligungen vor, die einer Sperrfrist unterliegen, da die Unternehmen ihre Mitarbeitenden längerfristig binden wollen.
Noch ein paar Sätze zur Einführung einer Schwelle von 50 000 Franken, bis zu welcher der Diskont für Sperrjahre gegeben werden soll. Eine solche Schwelle verstösst gegen zwei grundlegende Prinzipien: gegen jenes der Gleichbehandlung und gegen jenes der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Eine Schwelle von 50 000 Franken zu definieren ist völlig willkürlich und kann nur politisch motiviert sein. Man will den Anschein erwecken, Steuerprivilegien zu bekämpfen. Wir haben uns jedoch in unserem Land entschieden, die Steuerbelastung mit der Progression und dem Tarif vorzunehmen, aber nicht mit der Steuerbemessungsgrundlage, indem wir diese für bestimmte Einkommensgruppen verändern. Bleiben wir also beim bewährten System. Die bisherige Regelung soll ohne Steuereinbusse Eingang ins Gesetz finden. Das verlangt die Mehrheit.
Ich bitte Sie namens der FDP-Fraktion, der Mehrheit zuzustimmen.