Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-03-07
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-03-07
Wortprotokoll
Zuerst ein Wort zu Frau Fässler: Es ist richtig, was Sie gesagt haben. In den letzten Jahren wurden tatsächlich auch Steuern abgebaut, zum Teil sogar grössere Millionenbeträge, das trifft zu. Aber im Betrachtungszeitraum, den ich Ihnen genannt habe - zwischen 1990 und heute, in diesen fünfzehn Jahren -, haben wir eben auch massive Steuererhöhungen beschlossen. Ich verweise Sie auf die Verkehrsabgaben, die zum Teil massiv erhöht worden sind, ich verweise Sie auf zwei Erhöhungen der Mehrwertsteuer, die zum Teil dann in die Milliarden Franken gegangen sind. Unter dem Strich bleibt eben doch, dass die Steuerquote angehoben wurde.
Zu Herrn Wäfler: Die Frage der Sozialversicherungsbeiträge spielt hier keine grosse Rolle. Aber sie wird dann wahrscheinlich bei der Unternehmenssteuerreform II zu diskutieren sein, nämlich dort, wo es um die Frage der Teilbesteuerung von Dividenden geht. In diesem Zusammenhang gilt es zu optimieren, ob man eher Lohn oder eher Dividende aus einem Unternehmen bezieht. Wenn das in Form von Lohn geschieht, ist das automatisch sozialsteuerpflichtig, währenddem dies bei Dividenden eben nicht der Fall ist. Diese Optimierung wird dann dort zweifellos ein Thema sein.
Jetzt zum Thema hier: Ich habe Ihnen eingangs gesagt, was an der Vorlage, die der Bundesrat Ihnen präsentiert, neu ist. Es ist die Besteuerung der nicht börsenkotierten oder der gesperrten Mitarbeiteroptionen, die bislang bei der Zuteilung besteuert werden. Wir schlagen Ihnen jetzt den Übergang zur Besteuerung bei der Ausübung vor. Das ist das Neue. Im Bereich der Aktien haben wir Ihnen nichts Neues vorgeschlagen. Hingegen geht natürlich der Antrag der Minderheit hier in die Richtung einer Erweiterung der Vorlage hin zu den Aktien. Die bisherige Lösung bei den Aktien ist einfach die, dass die Besteuerung bei freien Aktien beim Erwerb geschieht und bei gesperrten Aktien ebenfalls beim Erwerb, wobei aber der Verkehrswert eben mit einem Einschlag von 6 Prozent auf zehn Jahre berechnet wird.
Daran will der Bundesrat eigentlich nichts ändern. Das hat verschiedene Gründe. Zunächst einmal ist klar: Gesperrte Aktien haben den Nachteil der mangelnden Verfügbarkeit. Während dieser Zeit der mangelnden Verfügbarkeit kann Verschiedenes an Risiken geschehen. Natürlich gibt es Zeiten, in denen Aktien tendenziell steigen, aber es gab auch andere Zeiten. Man darf den Zeitraum zwischen Erwerb und Ausübung nicht einfach ausblenden, sondern man muss die Unwägbarkeiten berücksichtigen, die mit dieser mangelnden Verfügbarkeit verbunden sein können. Der Bundesrat konnte sich umso mehr auf diesen Standpunkt stellen, als das Bundesgericht dies nämlich ausdrücklich unterstützt. Deshalb gab es für uns keine Begründung für eine Praxisänderung.
Im Übrigen verweise ich Sie darauf, dass solche Regelungen heute eben auch in der EU bestehen; da begeben wir uns also nicht auf Neuland.
Der zweite Minderheitsantrag will die steuerbaren Leistungen, die 50 000 Franken übersteigen, nicht mehr diskontieren. Herr Schneider, glaube ich, wies auf zwei wesentliche Punkte im Zusammenhang mit diesem Antrag hin, indem er sagte, es gehe einerseits um Fragen der Gleichbehandlung, aber andererseits auch um das Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, das ja in der Verfassung ist und für die Steuergesetzgebung generell wegleitend sein muss.
Nun ist zuzugeben, dass in europäischen Ländern, in der EU teilweise, solche Beschränkungen in der Tat vorhanden sind. Aber es ist natürlich sehr heikel, weil wir dann an der Bemessungsgrundlage rühren. Das ist das, was der Bundesrat nicht will: Er will in diesem Gesetz nicht die Bemessungsgrundlage verändern, und deshalb kann er sich diesem Antrag der Minderheit nicht anschliessen.
Im Übrigen sind natürlich dann die Minderheitsanträge nicht nur, sage ich jetzt einmal, nicht EU-kompatibel; obschon das jetzt grosszügig gesagt ist, weil es in verschiedenen Ländern auch verschiedene Regelungen gibt. Aber es ist natürlich so - und niemand kommt an dieser Feststellung vorbei -, dass diese Minderheitsanträge massive Verschärfungen der Vorlage sind. Ich habe Ihnen beim Eintreten schon gesagt: So attraktiv, wie das viele wahrnehmen, kommt die Vorlage nicht daher, und wenn Sie sie weiterhin verschärfen, dann wird sie allmählich sehr schwierig. Da müsste man die Frage stellen, ob es sich überhaupt lohnt, an der heutigen Situation etwas zu ändern. Ich bin jedoch der Meinung, wir sollten es tun: Wir sollten bei den nicht börsenkotierten und den gesperrten Optionen diesen Systemwechsel unbedingt vornehmen.
Ich ersuche Sie deshalb, in diesen beiden Fällen der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.