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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-03-08

Wortprotokoll

Die parlamentarische Initiative Pedrina ist inzwischen etwas in die Jahre gekommen; sie stammt aus dem Jahre 2000. Der Initiant hat damals das Schwergewicht auf die Bekämpfung des Schmuggels und der Wirtschaftskriminalität aus der Schweiz heraus gelegt. Wenn ich mich richtig erinnere, hatte er damals mit seinem Vorstoss vollkommen Recht. Es war die Zeit vor den Verhandlungen mit der Europäischen Union in Bezug auf das Betrugsbekämpfungsdossier. Dieses Dossier hat ja vor allem mit dem organisierten Schmuggel zu tun; insofern war dieser Vorstoss damals völlig richtig.

Aber wenn ich die Entwicklung anschaue, die seither stattgefunden hat, muss ich sagen, dass sich wesentliche Dinge ereignet haben, einerseits im Bereich der bilateralen Verträge, die in der Folge ausgehandelt wurden, andererseits aber auch im Zusammenhang mit der Geldwäscherei. Die Geldwäscherei war ja nicht das primäre Thema der parlamentarischen Initiative Pedrina, sondern sie ist eigentlich erst im späteren Verlauf unter dem Titel der Wirtschaftskriminalität, aber auch unter dem Titel der Groupe d'action financière sur le blanchiment de capitaux (Gafi) zum Tragen gekommen.

Nun kurz zu diesen beiden Bereichen: Das Betrugsbekämpfungsabkommen und jenes über die Assoziierung an Schengen sind vom Parlament im Dezember 2004 genehmigt worden. Damit haben wir im Bereich der indirekten Steuern immerhin einen signifikanten Schritt in Richtung der Initiative gemacht. Wir haben uns in diesem Bereich mit der Europäischen Union kooperativ gezeigt. Bei organisierten Schmuggelgeschäften mit Zollvergehen liegt - das ist die heutige Rechtsetzung - in der Regel ein Abgabebetrug vor. Weil er vorliegt, muss die Schweiz, gestützt auf Artikel 3 Absatz 3 des Rechtshilfegesetzes, auch Rechtshilfe leisten. Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, war das aber nicht die Stossrichtung der parlamentarischen Initiative Pedrina; sie ging nämlich in Richtung Strafrecht.

Zusätzlich haben wir heute Massnahmen zur Beweiserhebung. So sind zum Beispiel die Durchsuchung von Räumen möglich, das Herausgeben von Vermögenswerten und die Rückerstattung an den Berechtigten. Das ist seither alles neu hinzugekommen und ist auch eine Folge des Betrugsbekämpfungsabkommens.

Das zweite Thema, das damals vielleicht noch nicht so aktuell war, ist die Umsetzung der Gafi-Empfehlungen unter dem Aspekt der Änderung von Artikel 14 des Verwaltungsstrafgesetzes. Dort steht, dass der qualifizierte Abgabebetrug - eben in Form des qualifizierten Schmuggels - mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren Zuchthaus bestraft werden kann. Deshalb, weil das so ist, gilt er als Vortat zur Geldwäscherei. Das ist der Zusammenhang zwischen Schmuggel und Geldwäscherei. Zudem geht Artikel 3 des Rechtshilfegesetzes dahin, dass bei qualifiziertem Abgabebetrug umfassende Rechtshilfe, d. h. Auslieferung oder die stellvertretende Strafverfolgung geleistet werden kann. Das ist seither alles neu.

Das Vernehmlassungsverfahren zur völligen Umsetzung der 40 Gafi-Empfehlungen ist abgeschlossen. Dieses Vernehmlassungsverfahren hat gezeigt, dass es einige Probleme zu lösen gibt. Es gibt insbesondere die Verpflichtung, dass man auch sogenannte Handelsbranchen in diese Geldwäscherei-Gesetzgebung einbeziehen sollte. Das ist eine ganz neue Entwicklung. Am Anfang richteten sich die Geldwäschereivorschriften primär an die Banken, dann sind in einem zweiten Kreis die Versicherungen dazugekommen, und jetzt, in einem noch weiteren Kreis, will man gewisse Handelsbranchen aus den Bereichen Kunst, Auktionen, Schmuck usw. mit einbeziehen. Das ist es, was wir noch hinterfragen wollen. Das ist auch der Grund, weshalb ich mir dieses Time-out nehmen musste: weil ich die Kontakte zu den betreffenden Branchen auch suchen und finden möchte, um sicherzustellen, dass wir hier richtig legiferieren.

Im Grund genommen kann ich sagen: Alle Rechtsgrundlagen zur Bekämpfung, zur Verfolgung von Schmuggel und von organisierter Wirtschaftskriminalität sind heute da. Diese sind auch mit Drittstaaten abgestimmt, und deshalb rechtfertigt es sich durchaus, diese Initiative heute als erfüllt abzuschreiben.

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