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Schneider Johann N. · Nationalrat · 2006-03-08

Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-08

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion unterstützt die Mehrheit. Ich habe sehr sorgfältig zugehört und gebe zu, dass ich immer noch etwas Mühe bekunde, den Minderheitsantrag Fässler zu verstehen. Wenn es den Ratskollegen um den Schutz der Anleger geht, dann macht dieser Antrag nämlich keinen Sinn, aber es geht möglicherweise nicht darum. Bei Publikumsfonds - und so ist der Antrag eigentlich formuliert - wäre die Mindestzahl von 20 Anlegern überhaupt kein Problem, da es kaum einen solchen öffentlich angebotenen Fonds gibt, der nach einer gewissen Laufzeit weniger als 20 Anleger hat. Ohnehin wäre eine Anzahl von 20 Anlegern total willkürlich. Zu Recht hat die bundesrätliche Vorlage den Entscheid, ob bei Publikumsfonds eine Mindestanzahl von Anlegern festzulegen ist, dem Bundesrat vorbehalten. Unserer Ansicht nach ist daran festzuhalten.

Frau Fässler hat auch von der Steuerumgehung gesprochen und will diese bekämpfen. Die Frage, ob Fonds eine bestimmte Mindestzahl von Investoren aufweisen müssen, ist in der Schweiz im Zusammenhang mit institutionellen Fonds aufgekommen. Diese können in Zukunft auch qualifizierten Privatanlegern, den sogenannten "high network individuals", angeboten werden. Die EBK hat die Einanlegerfonds ja bereits für Pensionskassen und Lebensversicherungen zugelassen. Im Fürstentum Liechtenstein wurde kürzlich sogar ein Einanlegerfonds für Privatanleger bewilligt. Luxemburg kennt in diesem Bereich überhaupt keine Einschränkungen. Wenn man schon Steuerumgehungen einen Riegel vorschieben will, dann sollte dies nicht über das KAG, sondern über die Steuergesetzgebung bzw. die Steuerpraxis erfolgen.

Der Minderheitsantrag ist aus Sicht der FDP-Fraktion abzulehnen. Er würde die internationale Wettbewerbsfähigkeit unseres Finanzplatzes empfindlich schwächen. Wenn schon, dann wäre das Anliegen dieses Minderheitsantrages in der Verordnung zu regeln.