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AB 62826

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-08

Wortprotokoll

Der Titel dieses Gesetzes lautet ja "Kollektivanlagengesetz" und nicht "Individualanlagengesetz". Das ist der Grund, weshalb ich Ihnen hier bei Absatz 2 vorschlage, auch eine Mindestzahl für private Anlegerinnen und Anleger ins Gesetz aufzunehmen.

Es ist so, dass kollektive Anlagen steuerlich gegenüber den individuellen bevorzugt werden, und es sollte hier keine neue Steuerlücke für Reiche aufgetan werden. Sie haben gesehen, wie das in den Medien aufgenommen worden ist, was wir gestern beschlossen haben. Das hier ist nicht von ganz so schlimmer Qualität wie das, was wir bei der Besteuerung der Mitarbeiteroptionen gemacht haben. Trotzdem, denke ich, sollte es nicht möglich sein, dass drei, vier Potente sich zu einer Organisation zusammentun können, die dann dem KAG unterstehen könnte. Die Steuerverwaltung hat geschrieben, dass das KAG keinerlei Steuerumgehungsmöglichkeiten biete. Ich bin der Ansicht, dass das nur stimmt, wenn wir hier einen Riegel vorschieben und eine Mindestzahl ins Gesetz schreiben. Vor allem sollte das bei Kommanditgesellschaften so sein. Ob es hier der richtige Ort ist, die Zahl 20 einzuführen, war in der Diskussion der Kommission umstritten. Ich hätte es gerne erst mal hier gelassen, man kann das dann ja bei den verschiedenen Formen dieser Kapitalanlagen allenfalls noch präzisieren.

Mein Anliegen wird sowohl vom Bundesrat als auch von der Verwaltung geteilt. Sie wollen diese Zahl, sie sagen aber, sie solle in die Verordnung. Ich bin der Ansicht, dass diese Zahl wichtig genug ist, um sie ins Gesetz zu schreiben. Es geht hier auch darum, dass man sich dann vom Wertschriftenhandel abgrenzen kann. Die Zahl 20 garantiert, dass die Anlegerinnen und Anleger im Gebiet Wertschriftenhandel, Immobilienhandel eben nicht in eine Steuerfalle tappen.

Es geht hier nur darum, zu entscheiden: Wollen wir diese Regelung im Gesetz, oder lassen wir das offen, und soll es dann in der Verordnung geschehen? Ich beantrage Ihnen hier die strengere Form. Es soll klar sein, dass es sich um ein Gesetz über kollektive Kapitalanlagen handelt und dass sich nicht ein paar einzelne Potente hier zu einem Verband zusammenschliessen können, sodass sie dann diesem Gesetz unterstellt würden.