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preparatory:AB 62862

Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-03-08

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion unterstützt die Mehrheit. Der Antrag der Minderheit ist abzulehnen. Eine solche Verpflichtung zur Rechenschaftsablage ist völlig unüblich und stellt eine unverhältnismässige Bürokratie dar. Sie beinhaltet eine inakzeptable Misstrauenskundgebung gegenüber den Bewilligungsträgern. Es wird der Vorwurf erhoben, sie würden ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen.

Sie sind in diesen Bereichen bereits strengen Vorschriften unterstellt, welche nicht nur im Gesetz, sondern auch in den Verordnungen und in den Verhaltensregeln des Schweizerischen Anlagefondsverbandes verankert sind. Aufgrund dieser Vorgaben obliegt den Bewilligungsträgern eine weitgehende Informations-, Sorgfalts- und Treuepflicht. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird bei Fondsleitung und Depotbank von der Revision jährlich überprüft. Ein Bericht der Revisionsstelle geht an die Aufsichtsbehörde. Zusätzlich kann die EBK Schwerpunktprüfungen veranlassen. Eine solche wurde beispielsweise 2005 betreffend Treuepflicht der Fondsleitung durchgeführt.

Eine Rechenschaftsablage, wie sie der Minderheitsantrag fordert, widerspricht dem in der Schweiz seit langem verankerten, bewährten indirekten Überwachungskonzept. Gemäss diesem Konzept werden die Bewilligungsträger von der Revision überwacht. Eine direkte Überwachung durch die EBK findet nicht statt. Der Überprüfungspflicht wird Genüge getan.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der FDP-Fraktion, die Mehrheit zu unterstützen.