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Vischer Daniel · Nationalrat · 2006-03-08

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2006-03-08

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie, die Motion der Grünen anzunehmen, die verlangt, dass der Mehrwertsteuerertrag bzw. der fixe Prozentsatz zugunsten unterer Einkommensschichten erhöht wird. Genau verlangen wir, dass der Bundesrat beauftragt wird, die Änderung von Artikel 130 Absatz 2 der Bundesverfassung mit dem Ziel an die Hand zu nehmen, den bisherigen Anteil des Mehrwertsteuerertrages von 5 Prozent, der zur Entlastung unterer Einkommensschichten verwendet wird, nunmehr auf 10 Prozent zu erhöhen. Ich begründe diese Motion unserer Fraktion wie folgt:

Es ist richtig, dass diese Motion im März 2004 eingereicht wurde. Das besagt, sie wurde auch im Hinblick auf zu erwartende Mehrwertsteuererhöhungen im Zusammenhang mit der AHV-Revision und der IV eingereicht. Wie Sie wissen, erlitten dann die zur Abstimmung gelangenden Vorlagen im Mai 2004 ein Schicksal, das gar nicht zu dieser Erhöhung führte. Nichtsdestotrotz behält natürlich diese Motion ihre sozialpolitische Wichtig- und Richtigkeit.

Es ist, glaube ich, weitherum unbestritten, dass die Mehrwertsteuer als Konsumsteuer auch einen mehr als nur gewissen unsozialen Effekt hat. Dies vor allem etwa im Vergleich zur progressiv ausgestalteten direkten Bundessteuer. Die Mehrwertsteuer belastet trotz niedrigeren Sätzen bei Bedürfnissen des alltäglichen Lebens die kleineren Einkommen stark. Sie wissen, dass die soziale Schere heute aufgeht. Deshalb ist es umso nötiger, dass auch im Fiskalbereich Massnahmen zur Stützung der unteren Einkommen getroffen werden.

Es ist evident und durch verschiedenste Studien ausgewiesen, dass die Armut in diesem Land zunimmt. Es ist ausgewiesen, dass die Gesundheitskosten steigen, vor allem die Krankenkassenprämien für die unteren Schichten und besonders für den unteren Mittelstand in fast nicht mehr tragbarem Ausmass. Sie wissen ja, dass ein Grossteil der hier verfassungsmässig zugesteuerten Mittel zur Stützung der [PAGE 116] unteren Einkommen vor allem für die Prämienverbilligung verwendet wird.

Es ist mithin ein Anliegen, das eigentlich alle überzeugen müsste und überzeugen kann, nicht indessen den Bundesrat. Der Bundesrat räumt zwar in seiner Stellungnahme zu unserer Motion ein, dass die Mehrwertsteuer die unteren Einkommensschichten belastet. Mithin räumt er, auch wenn er es nicht so explizit und in klaren Worten ausführt, durchaus ein, dass der Mehrwertsteuer im Vergleich zu einer direkten Steuer natürlich ein gewisser unsozialer Charakter anhaftet, der eher zu- als abnimmt. Der Bundesrat argumentiert aber finanzpolitisch grundsätzlich - namentlich indem er letztlich jede Zweckbindung ablehnt - mit dem Hinweis, durch die Zweckbindung würde der finanzpolitische Spielraum eingeschränkt. Dieses Argument ist an sich schon deshalb nicht richtig, weil die Verfassung diese Zweckbindung bereits vorsieht. Die Frage ist mithin einzig, ob eine Erhöhung des Anteils dieser Zweckbindung im heutigen Umfeld, bei der sozialpolitischen Lage in diesem Lande, gerechtfertigt ist oder nicht.

Wie bereits unterstrichen worden ist, beantworten wir diese Frage mit Ja, und zwar nicht zuletzt deshalb, weil es eine Tendenz gibt, die direkten Steuern abzubauen - notabene ist diese Tendenz ja in diesem Haus und in allen Sparten, vom Bund bis zu den Kantonen, spürbar - und die indirekten Steuern zu erhöhen. Gerade in diesem sich tendenziell abzeichnenden unsozialen Gefälle beim Verhältnis von direkten und indirekten Steuern ist es gerechtfertigt, dass durch die Erhöhung der Zweckbindung ein grösserer sozialer Sockel entsteht mittels eines Betrages, der speziell für soziale Anliegen und zur Stützung der unteren Schichten verwendet werden muss.

Ich ersuche Sie, diese Motion, die sozialpolitisch, wie wir meinen, ein zentrales Problem erfasst, anzunehmen.

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