Föhn Peter · Nationalrat · 2006-03-08
Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-03-08
Wortprotokoll
Gemäss Artikel 86 der Bundesverfassung kann der Bund eine Verbrauchssteuer auf Treibstoffen erheben. In den Buchstaben a bis f von Absatz 3 dieses Artikels ist die Verwendung dieser Verbrauchssteuer genau [PAGE 108] definiert. Absatz 4 dieses Verfassungsartikels sagt weiter, und zwar wörtlich: "Reichen diese Mittel nicht aus, so erhebt der Bund einen Zuschlag zur Verbrauchssteuer." Die Steuern und Abgaben laut den Absätzen 1 bis 3 von Artikel 86 der Bundesverfassung reichen heute vollständig aus. Es hat nämlich gegen 4 Milliarden Franken auf der hohen Kante; diese 4 Milliarden Franken sind zweckgebunden - laut Artikel 86 Absatz 3 Buchstaben a bis f sind sie klar zweckgebunden.
Dieser Mineralölsteuerzuschlag - wir sprechen hier nur vom Zuschlag -, diese Abgaben werden verfassungswidrig eingezogen. Grundsätzlich darf nur gelten: entweder diese ungerechtfertigten und viel zu hoch angesetzten Abgaben senken oder sofort wesentlich mehr investieren, und zwar wie vom Volk beauftragt und in der Bundesverfassung unmissverständlich niedergeschrieben.
In der bundesrätlichen Stellungnahme wird alles wie Kraut und Kabis durcheinander gebracht oder wird masslos übertrieben, wofür diese gebundenen Mittel künftig verwendet werden könnten. Zum Beispiel Punkt 1: Für den Agglomerationsverkehr könnte ein schöner Teil einzig mit dem auflaufenden Zins gedeckt werden. Meines Wissens sind 300 Millionen Franken für diesen Agglomerationsverkehrsfonds vorgesehen.
In Punkt 3 begründen Sie, Herr Bundesrat, dass mit der Alterung der Strassen auch mehr ausgegeben werden müsse. Ich frage Sie konkret: Wie viel hat man in den letzten Jahren jährlich eingenommen und wie viel laut Bundesverfassung zweckgebunden ausgegeben? Diese Finanzströme möchte ich klar aufgezeigt haben und kennen.
Zu Punkt 4: Nach Meinung der SVP ist die CO2-Abgabe etwas Eigenständiges und hat gar nichts mit der zweckgebundenen Mineralölsteuer zu tun. Betreffend die aufgelaufenen Mittel frage ich Sie konkret: Wo liegt dieses Kapital, und wie viel Zins wirft es ab? Und als Letztes: Leben und handeln Sie und wir hier heute verfassungskonform?
Von der linken Ratsseite hat mich heute eine Aussage riesig gefreut. Es ging um die Mineralölsteuer-Rückerstattung für den Natursteinabbau. Wörtlich hiess es, dass man keine Steine aus China importieren wolle und man solle diesen Unternehmen diese Chancengleichheit geben. Man hat eine Zollrückerstattung für diese Branche so begründet und ihr auch entsprechend zugestimmt.
Als weltweit tätiger Produzent muss ich auch gegenüber dem Osten und China konkurrenzfähig sein. In unserer Branche ist der Druck aus dem Osten und aus China mit Gewissheit mindestens so gross wie im Natursteinabbau. Deshalb sei die Frage erlaubt, ob jetzt allen kriselnden Branchen, welche riesigen Einfuhrdruck aus den fernen Ländern haben, eine Mineralölsteuer-Rückerstattung gewährt werden soll.
Diese SVP-Motion ist bald zweijährig, aber heute mindestens so aktuell wie eh und je. Denn es hat heute noch viel mehr gebundene Mittel auf der hohen Kante als bei der Eingabe dieser Motion. Zudem bin ich überzeugt, dass Bundesrat Merz als Parlamentarier früher diese Motion vollumfänglich unterstützt und sie angenommen hätte.
Diese Unterstützung erbitte ich auch von Ihnen, geschätzte Nationalratsmitglieder. Für die Annahme der Motion danke ich Ihnen.