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Genner Ruth · Nationalrat · 2000-09-25

Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2000-09-25

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion begrüsst grundsätzlich ein zielorientiertes Chemikaliengesetz, welches gegenüber dem heute geltenden Giftgesetz modernisiert ist und auf den neuesten wissenschaftlichen Stand Rücksicht nimmt. In gleicher Weise unterstützen wir auch eine Anpassung an das internationale Recht sowie die EU-kompatible Ausgestaltung des Gesetzes. Die grüne Fraktion findet es richtig, dass umweltrelevante Aspekte weiterhin im Umweltschutzgesetz geregelt werden, während die rein gesundheitsrelevanten Aspekte im Chemikaliengesetz geregelt sind.

Über den Zweck des vorliegenden Gesetzes sind bei der Beratung des Ständerates und in der Kommission keine Differenzen sichtbar geworden. Grundlegende Differenzen bestehen jedoch über den Geltungsbereich des Chemikaliengesetzes, welcher in Artikel 2 geregelt wird. Es ist uns unverständlich, warum der Ständerat und die bürgerlichen Fraktionen den Absatz 1b streichen und damit Innenräume ohne Schutzkonzept belassen wollen.

Die heutige Zivilisation bringt es mit sich, dass wir bis zu 90 Prozent des Tages in Innenräumen leben. Die Luft in Innenräumen ist deshalb für uns zu einem zentralen kritischen Gesundheitsfaktor geworden. Und vergessen wir nicht: Luft bedeutet für uns Menschen ein wichtiges Lebensmittel, ja, quantitativ betrachtet, das wichtigste Lebensmittel überhaupt.

Lassen Sie mich den Vergleich darstellen: Als Erwachsene nehmen wir täglich knapp ein Kilogramm Trockensubstanz als Nahrung zu uns und etwa drei bis vier Liter Wasser. Aber wir atmen im Ruhezustand 15 Kilogramm Luft täglich. Unsere Umgebungsluft hat also den höchsten Reinheitsgrad aufzuweisen. Sie ist wesentlich kritischer als Nahrung zu betrachten. Im Arbeitsgesetz und in der Unfallversicherungsgesetzgebung sind bereits heute so genannte maximale Arbeitsplatzkonzentrationen für gewisse chemische Stoffe festgehalten.

Diejenigen, welche behaupten, wir hätten zu wenig Forschungsdaten und ungenügende Forschungsergebnisse, und damit verhindern wollen, dass eine Festlegung von Innenraumkonzentrationen gemacht wird, haben also keine stichhaltigen Argumente.

Im Gegenteil: Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass gerade die Kantone und ihre Fachstellen den Aspekt der Innenraumgifte geregelt haben wollen. Die Kantone brauchen für ihre Tätigkeit eine griffige gesetzliche Grundlage. Genauso braucht es eine gesetzliche Grundlage für die Forschung.

Es muss Ihnen klar sein, dass wir mit der Luftreinhalte-Verordnung die Aspekte der Aussenluft regeln, nicht aber die Schadstoffkonzentrationen in den Gebäuden. Da im Zuge der dichteren Bauweise und im Zusammenhang mit einer Vielzahl neuer Baustoffe die Innenraumproblematik grosse Bedeutung bekommen hat, appellieren wir an Sie, dem bundesrätlichen Konzept der Innenräume Beachtung zu schenken. Andere Länder kennen bereits Empfehlungen in diesem Bereich.

Es ist klar geworden, dass die Bevölkerung eine klare Regelung will. Die Vernehmlassung ist dazu entsprechend deutlich ausgefallen. Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, mit diesem Gesetz den Gesundheitsschutz der Bevölkerung in den Vordergrund zu stellen. Nehmen wir deshalb dieses Anliegen der Bevölkerung auf, und regeln wir auch die Schadstoffkonzentration in Innenräumen! Folgen wir dem so genannten Wohngiftartikel!

Sehr oft werden Bürger und Bürgerinnen aufgerufen, für ihre Gesundheit zu schauen, Massnahmen zu treffen, sich zu bewegen und Sport zu treiben, auf eine gesunde Ernährung zu achten usw. Es gibt jedoch gesundheitliche Vorkehrungen, die wir nicht von den einzelnen Individuen verlangen können, sondern die wir - als Gesetzgeber - für die Einwohner und Einwohnerinnen dieses Landes treffen müssen. Der Innenraumartikel ist genau ein solches Beispiel. Da sind wir als Legislative gefragt, um im Sinne einer Verhältnisprävention für das Anliegen der öffentlichen Gesundheit oder - mit dem Fachbegriff - der "public health" einzustehen.

Manchmal wünsche ich mir Fenster für diesen Saal. Fenster, damit die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes in diese Kammer hineinsehen könnten. Was würden sie denken, wenn auch Präventivmediziner sich gegen einen Wohngiftartikel stellen? Die vielen individuellen Anstrengungen für die Gesundheitsförderung machen nur Sinn, wenn auf der strukturellen Ebene verantwortungsvoll Gesundheitsförderung und Prävention geleistet wird.

Ruth Gonseth hat für die grüne Fraktion einen Eventualantrag zu Artikel 20 deponiert. Grundsätzlich unterstützen wir den Antrag der Minderheit Baumann Stephanie in dieser Frage.

Das Chemikaliengesetz hat im Kontext der grossen chemischen und pharmakologischen Industrien der Schweiz einen hohen Stellenwert. Es soll den Forschungsstand des entsprechenden Industriezweiges dokumentieren. Für die grüne Fraktion ist es wesentlich, dass der Bundesrat rasch auf neue Erkenntnisse reagieren kann, wie das auf Verordnungsstufe auch vorgesehen ist. Mit der neuen Skala betreffend die Gefährlichkeit und einer konsumentenfreundlicheren Deklaration muss immer wieder mit gut verständlichen Informationen auf die Bevölkerung eingegangen werden. Wir unterstützen deshalb den neuen Artikel 29a.

Namens der grünen Fraktion bitte ich Sie, auf die Gesetzesvorlage einzutreten.