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AB 63177

Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-03-13

Wortprotokoll

Damit nun zur Sache, zum Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas: Seit Beginn der Neunzigerjahre engagiert sich die Schweiz in Osteuropa und in der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS), um die politische, die wirtschaftliche und die soziale Transition dieser Länder zu unterstützen. Das Parlament hat auf Antrag des Bundesrates seit 1989 bis heute Kredite im Gesamtumfang von gegen 3,5 Milliarden Franken bewilligt, um den Umbau in diesen Staaten in Richtung Demokratie und Marktwirtschaft zu unterstützen. Am 24. März 1995 schuf das Parlament dazu eine erste gesetzliche Grundlage in Form eines zeitlich befristeten allgemein verbindlichen Bundesbeschlusses.

Das neue Bundesgesetz über die Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas soll nun diesen bis Anfang 2008 befristeten Beschluss ablösen. Die Vorlage wurde dem Parlament vom Bundesrat bereits vor bald zwei Jahren, am 31. März 2004, zugeleitet. Wir erhielten das Gesetz damals zusammen mit dem Antrag auf einen neuen Vierjahres-Rahmenkredit für die Osthilfe in der Höhe von 800 Millionen Franken. Da der Bundesrat am 12. Mai 2004 beschlossen hatte, auf die Anfrage der Europäischen Union zur Leistung eines Kohäsionsbeitrages einzutreten, diskutierte die zuständige APK des Erstrates, des Ständerates, eingehend den Konnex zwischen der beabsichtigten Kohäsionsleistung an die zehn neuen EU-Mitglieder und dem Osthilfegesetz mit dem Rahmenkredit und beantragte folgendes Vorgehen, das dann auch von Ständerat und Nationalrat beschlossen wurde: Erstens die Verlängerung des aktuellen Rahmenkredites um zwei statt vier Jahre, also bis Ende 2006, in der Höhe von 4 Millionen Franken; der entsprechende Bundesbeschluss wurde vom Nationalrat am 4. Oktober 2004 gutgeheissen. Zweitens wurde Eintreten auf das neue Gesetz beschlossen, dieses aber sistiert, bis die Modalitäten für die Kohäsionsbeitragsleistung klar sind. Dies war möglich, weil das aktuelle Osthilfegesetz noch bis Februar 2008 gültig ist.

Die APK-SR hat letzten Oktober, also nach den positiven Abstimmungen zu den Bilateralen II und zur Erweiterung der Personenfreizügigkeit auf die zehn neuen EU-Staaten, die Beratung des Gesetzes aufgenommen und im Zweckartikel neu die Grundlage für die Kohäsionsleistung eingefügt - unter expliziter Erwähnung von Malta und Zypern, die bekanntlich nicht zu Osteuropa gehören. Um sich vom EU-internen Kohäsionsbeitrag abzugrenzen, lautet der Schweizer Terminus technicus dafür nun "Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten in der erweiterten Europäischen Union" oder, kürzer, Erweiterungsbeitrag. Der Ständerat hat das so ergänzte Gesetz am 15. Dezember letzten Jahres in der Gesamtabstimmung mit 35 zu 0 Stimmen angenommen.

Die uns von der Kleinen Kammer nun zugewiesene Gesetzesvorlage übernimmt in materieller Hinsicht im Wesentlichen die Elemente des bisherigen Bundesbeschlusses und beschränkt sich auf einige wenige Anpassungen infolge aktueller Entwicklungen der letzten Jahre. Das Bundesgesetz soll wiederum auf zehn Jahre befristet sein. Die beiden auf diesem Gesetz basierenden Rahmenkredite für die Osthilfe und die Erweiterungsmilliarde wird der Bundesrat nach Mitte Jahr vorlegen. Nach der kürzlich erfolgten Unterzeichnung der Vereinbarung über die Umsetzungsmodalitäten des Beitrages an die erweiterte EU durch die Aussenministerin am 27. Februar 2006 in Brüssel kann der Bundesrat nach der Schlussabstimmung über dieses Gesetz und nach Ablauf der Referendumsfrist mit den beiden Rahmenkrediten vors Parlament kommen, also mit dem neuen Vierjahreskredit für die Osthilfe und mit der Erweiterungsmilliarde zur Finanzierung der während einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren abzuwickelnden Projekte in den neuen EU-Staaten.

Ich komme zu den Beschlüssen und Anträgen der APK. Die APK ist mit deutlicher Mehrheit, mit 16 zu 5 Stimmen, auf das Gesetz eingetreten, hat es mit wenigen Änderungen mit 17 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedet und es mit einem Kommissionspostulat betreffend die Finanzierung des EU-Erweiterungsbeitrages flankiert. Zusammengefasst bekräftigt die Kommission so erstens die vor zwei Jahren bei der Sprechung des verlängerten Osthilfekredits beschlossene Politik der weiteren Zusammenarbeit und Transitionsunterstützung mit den und in den Ländern Osteuropas, dort speziell im Westbalkan, und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, dort speziell in Zentralasien und im Kaukasus.

Die APK ist zweitens damit einverstanden, dass das Osthilfegesetz auch Basis für den EU-Erweiterungsbeitrag ist. Die Verankerung in diesem Gesetz kann kurz gefasst auf den folgenden Punkt gebracht werden: Der Schweizer Beitrag trägt in den zehn neuen EU-Staaten zur Überwindung ihrer strukturellen Schwächen und der grossen Disparität - Ungleichheit - zu den alten EU-Mitgliedern bei und kann als abschliessender Schritt im mit der Osthilfe bezweckten Transitionsprozess betrachtet werden.

Drittens hat - gleich wie im Ständerat - auch in unserer Kommission die bis heute unklare Finanzierung des Erweiterungsbeitrages zu reden gegeben. Die Kommission lehnt es aber ausdrücklich ab, hier im Osthilfegesetz konkrete Vorgaben für diese Finanzierung zu machen. Die APK beantragt dafür die Annahme eines Kommissionspostulates, wonach die Erweiterungsbeitragsfinanzierung nicht auf Kosten der öffentlichen Entwicklungshilfe gehen soll, zu der Süd- wie Osthilfe gehören.

Ich komme zu den Minderheitsanträgen aus der SVP auf Nichteintreten bzw. Rückweisung und auch auf den Antrag von Bernhard Hess auf Nichteintreten und auf den Antrag Zisyadis auf Rückweisung. Die letzteren beiden lagen der Kommission ja nicht vor, darum zuerst einmal zu den SVP-Minderheitsanträgen: Beim SVP-Nichteintretensantrag konzentrierte sich der Sprecher auf die gesetzliche Grundlage für die Erweiterungsbeitragsfinanzierung und fragte, was denn die Schweiz dafür bekomme, ausser dass sie bei der EU den Appetit auf noch mehr Geld wecke. Es führt hier zu weit, auf alle schon vor den Abstimmungen zu den Bilateralen II und der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit nachgewiesenen langfristigen wirtschaftlichen Vorteile für die Schweiz hinzuweisen. Ich beschränke mich darum auf folgende zwei Hinweise, die die Bedeutung der EU für die Schweiz verdeutlichen:

1. 2004 gingen 60 Prozent der Schweizer Exporte in die Europäische Union, für alle europäischen Märkte - also EU, Efta, Südosteuropa und GUS - waren es gut 63 Prozent. Nachzulesen ist dies im Bericht des Bundesrates [PAGE 167] "Leistungen der Schweiz zugunsten Europas" zum Postulat der APK-SR 03.3584.

2. Das Staatssekretariat für Wirtschaft rechnet mit einem Zuwachs des Bruttoinlandprodukts von 0,2 bis 0,5 Prozent infolge der Bilateralen II und der Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens, was bei der vorsichtigen Variante zusätzliche Steuereinnahmen von gut 70 Millionen Franken pro Jahr ausmacht.

Ausserdem können wir zur Kenntnis nehmen, dass das Nicht-EU-Land Norwegen einen Erweiterungsbeitrag von 1,7 Milliarden leistet und die EU selber in der gleichen Fünfjahresperiode unter dem Titel Kohäsion rund 165 Milliarden in den zehn neuen Mitgliedsländern investieren wird.

Die Kommission hat den Nichteintretensantrag der Minderheit Wobmann mit 16 zu 5 Stimmen abgelehnt, und ich schliesse hier auch den Antrag Hess Bernhard ein.

Weil der Erweiterungsbeitrag mit neuen bilateralen Abkommen betreffend den Flughafen Zürich, die Zinsbesteuerung und die Steuersouveränität nichts zu tun hat, hat die APK mit 17 zu 5 Stimmen auch den Rückweisungsantrag der Minderheit Schlüer klar abgelehnt. Wir haben in der Kommission aber Kenntnis davon genommen, dass es der SVP offensichtlich schwer fällt, die letztes Jahr vom Souverän gefällten Entscheide zu akzeptieren. Ich lehne im Namen der Kommission in der Konsequenz auch den Rückweisungsantrag Zisyadis ab. Es war immer klar, dass es bei dieser Beitragsleistung um die zehn neuen EU-Staaten geht.

Im Namen der Kommission beantrage ich Ihnen also, auf das Gesetz einzutreten.

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