Bader Elvira · Nationalrat · 2006-03-14
Bader Elvira · Nationalrat · Solothurn · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-14
Wortprotokoll
In Artikel 24b Absatz 1 ist gerade die Abfederung dieses Gesetzes verankert. Wir wollen, dass die Landwirte einem Nebenerwerb nachgehen können, und wir wollen ihnen diese Möglichkeit auch im Raumplanungsgesetz geben. Absatz 1 ist gar nichts Neues. Auch heute schon können die Landwirte, wenn sie das wirtschaftliche Kriterium erfüllen und auf einen Nebenerwerb angewiesen sind, einem landwirtschaftsfremden Nebenerwerb nachgehen. Das soll für die CVP auch in Zukunft so bleiben. Es herrschen Ängste, dass es eine Zersiedelung oder einen extremen Konkurrenzkampf mit anderen Gewerben geben könnte. Aber dem ist ein Riegel vorgeschoben, weil der Landwirt die Arbeit im Nebenbetrieb selbst tun muss. Für diese nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten nach Absatz 1 darf der Landwirt niemanden einstellen.
In Absatz 1bis findet sich eine Lockerung gegenüber dem bisherigen Recht, indem bei sehr landwirtschaftsnahen Nebenerwerben wie mit Wellness im Heu, Schlafen im Stroh oder Bauernhofferien das wirtschaftliche Kriterium nicht mehr gelten soll; das soll allen Bauern möglich sein. Dabei sollen auch zusätzliche Bauten für diese Nebenerwerbe möglich sein. Aber auch dort muss die Hauptarbeit von der Bauernfamilie geleistet werden; nur für den Nebenerwerb dürfen Hilfskräfte wie Servicepersonal angestellt werden. Der enge Bezug zur Landwirtschaft muss hier gegeben sein. Die CVP-Fraktion erachtet es als sinnvoll, wenn diese Möglichkeiten geschaffen werden.
In diesem Sinne lehnt die Mehrheit der CVP-Fraktion den Antrag der Minderheit ab und stimmt in Artikel 24b Absätze 1, 1bis und 1ter dem Antrag der Mehrheit zu.