Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2006-03-14
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-03-14
Wortprotokoll
Kollegin Barbara Marty Kälin, ihres Zeichens Kommissionspräsidentin, hat in ihrem Eintretensvotum von einer austarierten Vorlage gesprochen, und Kollega Aeschbacher bezeichnet diese Vorlage als fragil. Ich stimme der Votantin und dem Votanten durchaus zu. In der Tat ist die Feststellung der Präsidentin der vorberatenden Kommission, dass es sich um eine austarierte Vorlage handelt, sehr zutreffend. Die Interessen von Landwirtschaft, Gewerbe, Umwelt und Landschaft wurden von der Kommission in einer Güterabwägung - an und für sich ist die Raumplanung eine Güterabwägung par excellence - wirklich gewichtet.
Es mag nun erstaunen, wenn ich nach dieser einleitenden Bemerkung und als Mitglied der vorberatenden Kommission den etwas aussergewöhnlichen Weg über einen Einzelantrag wähle, um hier noch ein Anliegen einzubringen. Die Frage der Kompostierung auf landwirtschaftlichen Betrieben wurde in der Kommissionsberatung diskutiert. Nur - und hier bin ich in der Zwischenzeit noch etwas intelligenter geworden -, in der Variante des Bundesrates wird sie nicht geregelt. So besteht auch in Zukunft eine Rechtsunsicherheit. Der Antrag der Minderheit, wie ihn Kollega Bigger vorhin vertreten hat, geht natürlich entschieden viel, viel weiter als mein Antrag, der nur das Segment der Kompostierung und sonst nichts anderes regeln will.
Wenn wir die geltende Praxis betrachten, dann stellen wir eben fest, dass die Frage der Herstellung und der Verwertung von Kompost in den einzelnen Kantonen ausserordentlich unterschiedlich gehandhabt wird. Vor etwa 15 Jahren ist die sogenannte Feldrandkompostierung in Mode gekommen; das ist eine sinnvolle Verwertungsart. Inzwischen hat sie zum Teil der sogenannten Platzverarbeitung im wahrsten Sinn des Wortes Platz gemacht. Die kantonalen Anschlussgesetzgebungen zum RPG und vor allem die Vollzugsorgane der Kantone tun sich mit dieser Frage ausserordentlich schwer. Es ist an uns als Gesetzgeber - das ist in erster Linie unsere Aufgabe -, es ist an uns als Bundesgesetzgeber, hier diese Frage zu regeln. Die Rechtsgrundlagen in den Kantonen sind nicht nur unterschiedlich, sondern es besteht in Tat und Wahrheit eine ganz grosse Verunsicherung bei den Regierungen und bei den Vollzugsorganen.
Nun zu den Argumenten, weshalb ich Sie bitte, auf meinen Antrag einzugehen: Mein Antrag regelt im Unterschied zum Antrag der Minderheit Brunner Toni ausschliesslich die Frage der Kompostierung. Die Kompostierung ist von jeher eine Kompetenz der Landwirte. Es braucht dazu auch naturgemäss relativ viel Platz. Den kann die Landwirtschaft zur Verfügung stellen. Es entstehen bei dieser Verarbeitung gezwungenermassen und naturgemäss auch Immissionen, welche in der Landwirtschaftszone am ehesten akzeptiert werden können. Letztlich hat die Kompostierung vielfach auch einen direkten Bezug zur Energiegewinnung, die wir - und zwar von links bis rechts, alle Mitglieder der Kommission - mit dieser Vorlage bewusst der Landwirtschaft zugestehen wollen. Letztlich - ich betone es nochmals - gilt es, eine Rechtsunsicherheit bei den Kantonen aus dem Feld zu räumen.
Ich bitte Sie also, meinem Kompromissantrag in dieser Frage und einem sachpolitisch durchaus begründeten Anliegen der Landwirtschaft Rechnung zu tragen. Stimmen Sie ihm zu!